Gute Gründe für Haustierverbot in einer Mietwohnung?

12 Antworten

Nein, damit müßt ihr Euch nicht zufrieden geben, weil prinzipiell kann man nicht dem einen Mieter etwas erlauben und dem Nächsten nicht. Das Gebot der Gleichbehandlung kommt hier vollends zum Tragen.Das Landgericht Berlin (AZ: 64 S 234/85) führt aus, dass die Verweigerung der Tierhaltung für einen Mieter bei gleichzeitiger Gestattung der Tierhaltung für einen anderen Mieter ohne Sachgrund zu „unerträglichen Unbilligkeiten“ führe.

Für etwaige Schäden haftet der Mieter doch sowieso, egal ob er diese selbst verursacht oder eben sein Hund. Außerdem könnt ihr ja auch geeignete Gegenmaßnahmen treffen, wenn der Vermieter mal darlegt, welche konkreten Beschädigung er durch welche Hunde befürchtet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Damit hast du mir sehr weitergeholfen, danke!

Ein noch älteres Urteil hast Du nicht gefunden?

@anitari Märchen Nummer 9: Der Vermieter muss alle Mieter gleich behandeln.

Erich Riese hat eine Mieterhöhung bekommen – als Einziger im Haus, wie er im Gespräch mit Nachbarn erfuhr. „Das ist doch ungerecht, ich zahle sowieso schon mehr Miete als die anderen“, ärgert er sich.

Einen Gleichheitsgrundsatz gibt es im Mietrecht nicht. Der Vermieter darf beispielsweise einer Mietpartei die Hundehaltung oder die Untervermietung erlauben und allen anderen nicht. Häufig existieren in einem Mietshaus auch völlig unterschiedliche Miethöhen für gleichwertige Wohnungen. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden. https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0409/die-15-haeufigsten-mietrechtsirrtuemer-welche-mietrechts-maerchen-sie-am-besten-schnell-vergessen-sollten-040914.htm

Nein, das ist keine ausreichende Begründung. "Wünscht das nicht" reicht keinesfalls, genaugenommen ist es gar keine Begründung.

Die Begründung würde vor Gericht nicht ausreichen, aber Ihr könnt darauf vertrauen, dass der Hauseigentümer im Falle einer Klage auf Zustimmung zur Hundehaltung schon noch richtig gute Gründe finden würde.

Dass bisher Hundehaltung zugelassen wurde und künftig nicht mehr, könnte mit schlechten Erfahrungen zu tun haben oder wirklich damit, dass er das nun für viel Geld sanierte Haus nicht durch weitere Köter in der Hütte wieder verdrecken lassen will.

Wie auch immer: Ihr könnt Euch nicht einfach über das Verbot, das vermutlich auch im Mietvertrag steht, hinweg setzen. Ihr müsstet ggf. auf Zustimmung klagen. So ein Prozess dauert elend lange, geht u. U. durch mehrere Instanzen und am Ende hat man womöglich einen Haufen Geld in den Sand gesetzt und immer noch keinen Hund.

Da ist es einfacher, eine Wohnung zu suchen, in der Hundehaltung von vornherein erlaubt wird.

vor gereicht gehen werden wir definitiv nicht. Das ist unnötiger Stress und rausgeschmissenes Geld. Wir müssen dem Eigentümer nur irgendwie klar machen können, dass durch den Hund entstandene Schäden wir übernehmen, bzw. dafür eine hundehaftpflicht gibt. Und wir müssen ihm irgendwie beibringen, dass er sich auf uns verlassen kann bzw wenn es doch nicht klappen sollte, wir ihn halt wieder abgeben müssen..also man kann es ja erstmal probieren. Schlimmer als mit dem Nachbarskind kann es immerhin nicht werden.

@saskiavalentina
bzw wenn es doch nicht klappen sollte, wir ihn halt wieder abgeben müssen..

Toll:-( Wenns nicht klappt kommt Hundi ins Tierheim.

@anitari

Echt super wenn ein Tier als Versuchskaninchen herhalten muss..

@Atlantica666

Kaninchen sind aber doch Tiere.

@bwhoch2

Richtig.

Aber ich denke du hast den Sinn hinter meiner Aussage schon verstanden 😉

@Atlantica666

ja, klar! Finde es nicht gut, wenn man sich zur Probe einen Hund anschafft, der dann womöglich tatsächlich ins Tierheim wandert.

Egal wie hier diskutiert wird. Überleg dir gut, ob du wegen einem Hund gegen deinen Vermieter vor Gericht ziehen möchtest?

Sie können auf die Zustimmung klagen. Die Aussichten sind da für Sie eher Mager.

Schließlich ist Ihnen der Inhalt Ihres Mietvertrages vertraut.

Die Anwalts- udn Verfahrenskosten mit denen Sie einstweilen alleine in Vorlage treten müssen, trägt der Unterlegene.

So´n paar Gerichtsentscheidugnen kann Du nachlesen; guckst Du z.B. hier:

http://www.urteile-mietrecht.net/Hundehaltung.html