Gutachterkosten wegen Mietmängel

4 Antworten

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

Danke, da wir anwaltlich vertreten sind, ist dies alles schon geschehen. Mir geht es mehr darum, wer die Gutachterkosten zu tragen hat und wie hoch die in etwa wären. Aber sonst super Antwort.

dem vermieter die mängel anzeigen,mietkürzung androhen und auf sachverständigengutachten hinweisen.

Aber diese Schäden sind doch keine Mietmängel. Wer kommt denn auf so eine Idee? Zudem gehe ich davon aus, daß diese Situation in der Miethöhe schon berücksichtigt wurde, oder? Und warum sollte der neue ET etwas reparieren. Kennt er die Schäden und wurde er aufgefordert und warum werden die nicht repariert und mit der Miete verechnet, wenn er sich nicht kümmert? Für mich alles etwas wirr und warum eine dichte Tür geschuldet wird, vermag ich aus der Frage nicht zu ersehen. Viel Glück und ich fürchte, der Mieter zahlt den Gutachter und bleibt auf diesen Kosten auch sitzen.

Wie hoch sie sind, entscheidet der Arbeitsaufwand. Und der Auftraggeber zahlt.

Warum sollte der Mieter einen Gutachter beauftragen? Die Mängel sind auch ohne Gutachter sichtbar. Ob aber unmittelbar die Mietsache betroffen ist, wird hier nicht klargestellt.