Gutachterkosten bei einem 50/50 Schaden mit dem KFZ?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja klar geht das, zumindest wenn du eine Vollkasko-Versicherung besitzt.

Was vielen Leuten einfach nicht bekannt ist –leider auch vielen Juristen (!)- , ist die Möglichkeit nach Quotenvorrecht zu regulieren.

Bei dieser Variante, kannst du in Situationen bei denen die Gefährdungshaftung geteilt wird, die vollen RA + Gutachterkosten + Wertminderung + usw... von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bekommen. 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

50/50 heißt du hast eine Mitschuld und mußt somit deinen Anteil selbst bezahlen. dazu gehören auch Gutachterkosten.

genau das ist ja das Problem ;-) . Deshalb interessiert es mich, ob man solch einen Fall anders lösen kann

Beim Gutachten solltest du vorsichtig sein, wenn das sich als wirtschaftlich unsinnig erweist, kommt die Schadensminderungspflicht ins spiel, und du bleibst u.U. ganz auf diesen Kosten sitzen.

Nein, warum sollte die Gegenseite deinen Kostenanteil übernehmen, wenn du eine 50%-ige Mitschuld trägst?

Außerdem bezahlen doch die Versicherungen die Gutachterkosten oder nicht?

Leider nicht. Die Kosten werden nach Quote geteilt.

@MrSchockiert

Warum sollte der Gegner deinen Teil übernehmen? Du bist doch auch nicht bereit, seinen Kostenanteil zu übernehmen, oder??

@Mignon5

Meine Frage zielt vielmehr in die Richtung, ob dies irgendwie möglich ist.

@MrSchockiert

Es gibt keinen Trick :-(

Nein, die Kosten werden ebenfalls geteilt. Dazu gehören Anwälte, Gutachter, Gericht, Zeugen

Es sei denn das ein Gutachter nicht nötig war, weil es ein Bagatellschaden war