Gutachter Termin absagen?

3 Antworten

Zahlen musste da schon mal gar nix, den Gutachter hat die Versicherung bestellt und wer bestellt zahlt.

Wenn du den Unfall nicht verschuldet hast und die gegnerische Versicherung den Gutachter schickt lass sie machen.

Des Weiteren hast du das Recht dir einen eigenen Gutachter zu nehmen. Sogar ein anwaltliches Erstgespräch steht dir zu. Lass dir von der Gesellschaft nichts einreden.

@milesI

Trotzdem ist er zur Mitwirkung der Schadensaufklärung VERPFLICHTET. Und wenn er bewusst einen vereinbarten Gutachtertermin platzen lässt, wird er dessen Aufwand bezahlen müssen. Da hat die Versicherung schnell mit gespielt, sie kürzt einfach entsprechend die Leistung.

Die Schadensminderungspflicht gilt selbstverständlich trotzdem.

@DerHans

Ich habe nichts gegenteiliges behauptet mein lieber Hans. Deshalb habe ich bewusst die Antwort von Minijobopa ( <- lustiger Name übrigens Minijobopa ) kommentiert und meinen Satz mit des Weiteren begonnen. Das heißt in meinem Universum, dass ich dem Antwortgeber zustimme und seiner Antwort etwas hinzufüge. Ich weiß wirklich nicht, was das in deinem Universum bedeutet, glaube aber mittlerweile, dass du eine sehr schwierige Kindheit oder ein sehr schwieriges Leben gehabt haben musst, so wie du immer Antwortest. #MitleidFürDenHans #EinHerzFürDenHans #IchBremseFürDenHans

Leider schreibst du nicht ganz klar wie die Schuldfrage aussieht.

Wenn du an dem Unfall zu 100 % unschudig bist, es sich also um einen Haftpflichtschaden handelt, dann hast du das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung des Schadengutachtens zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat dann kein grundsätzliches Besichtigungsrecht. Den Termin kannst und solltest du dann absagen.

Bei einem von dir verschuldeten Kaskoschaden hat deine Versicherung bei allen mir bekannten Verträgen das Recht zu bestimmen welcher Kfz-Sachverständige dein Auto besichtigt.

Bei einem Haftpflcihtschaden solltest du dir dringend Gedanken machen, ob du die weitere Abwicklung nicht besser einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übergibst.

Wenn die Versicherung einen eigenen beauftragten schicken will, kannst du das nicht einfach verweigern. Du wirst dem Gutachter also schon den Standort des Fahrzeugs mitteilen müssen. Sonst wird dein Fall vorerst nicht weiter bearbeitet. Dadurch verursachter weiterer Nutzungsausfall wird natürlich NICHT erstattet.

Du willst ja was von DENEN. Da bist du zur Mitwirkung verpflichtet.

Bei einem Haftpflichtschaden hat die gegnerische Versicherung kein grundsätzliches Besichtigungsrecht! Daher kann der Geschädigte dann schon die Besichtigung verweigern.