Gutachten. Welcher Betrag wird bezahlt?

2 Antworten

"Vergleichbare Fahrzeuge werden überwiegend privat angeboten. Der dann MwSt-neutrale Betrag entspricht dem Wiederbeschaffungswert incl. MwSt. Restwert:" Heißt, solche autos werden nicht mehr beim Händler (mit MwSt) verkauft, die gibt es nur noch auf dem Privatmarkt, (der keine MwSt ausweisen kann) Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ist dann 1300 EUR . Auf Totalschaden angerechnet bekommst Du 1300 abzüglich 344,54 also 955,44 EUR, auf Gutachten fiktiv abgerechnet sind es 948,33 EUR. Das ist also ein Grenzfall. ggf zieht man noch Verbringungskosten ab, da nicht angefallen. Für den Nutzungsausfall kannst Du ca 50 EUR am Tag rechnen. Da kein Zeitraum für Wiederbeschaffunsdauer angegeben ist, wird hier auf Reparaturrechnung bzw fktiv abgerechnet.

Der Netto-Betrag plus 2 Tage Nutzungsausfall. Hier handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Dh. Ich erhalte den wiederbeschaffungswert von 1300€? Oder die Kosten der reperatur von 948,33€?

Mit wie viel kann man für 2 Tage Nutzungsausfall rechnen?

@Sean1991

Die Richtwerte hängen von der Fahrzeugkategorie ab - je größer, desto mehr gibt es; findest Du sicher schnell im www.