Gutachten für ein Mercedes c220

3 Antworten

Als Geschädigter hast du das Recht den Kfz-Sachverständigen selber auszuwählen. Somit kannst du den Sachverständigen Deines Vertrauens beauftragen. Die Kosten für das Gutachten gehören zum Schaden und sind vom Schädiger bzw. seiner Versicherung zu ersetzen. Wenn du bei Deinem Kfz-Sachverständigen eine Abtrittserklärung unterschreibst, dann kann er direkt mit der Versicherung abrechnen.

Sollte der Sachverständige bei Besichtigung des Fahrzeugs auch zu dem Ergebniss kommen, das eine Tür ersetzt werden muß, so kommt bei gutem Fahrzeugzustand und bei den meisten Farbtönen noch die Oberflächenlackierung der beiden seitlich angrenzenden Bauteile hinzu. Dies ist erforderlich damit ein minimaler Farbtonunterschied vom menschlichen Auge nicht mehr wargenommen wird.

Ebenso ist der Anspruch auf eine mögliche Werrtminderung (-verbesserung) zu überprüfen. Bei fiktiver Abrechnung kann auch noch die Gegenüberstellung Wiederbeschaffungswert / Restwert zu den Reparaturkosten erforderlich sein.

Ohne ein vernüftiges Gutachten kann dieser Schaden nicht korrekt abgerechnet werden.

Hallo,

  • Fahr in die Werkstatt und lass dir einen Kostenvoranschlag geben.

  • Neben der Tür kommen unterschiedliche Kosten für die Lackierung und Montagekosten dazu.

  • Ich nehme auch stark an, dass bei einem derart starken Aufprall nicht nur die Tür beschädigt wurden.

  • Ehrlich gesagt habe ich aber fast den Eindruck, dass du dich nur mal informieren willst, was für dich bei einem Türschaden herausspringen könnte.

  • Also was in etwa die Versicherung bezahlen würde.

  • Wie du ja auch selber schreibst:

  • Ich will nur mal wissen, was da jetzt ca. herausspringen würde.

Mein Tipp: Keine gute Idee!

Mir ist das echt passiert und nur die tür hat was abbekommen mehr halt auch nicht

Da es sich hier um keinen Bagatellschden (< 715,00 €) handelt ist ein Kostenvoranschlag nicht ausreichend.

Wenn Du nicht Schuld bist, dann bist Du der "Geschädigte in einem Haftpflichtschadenfall", in diesem hast DU freie Gutachter- und Anwaltwahl. Beides muß der Schadenverursacher bzw dessen Versicherung bezahlen. Also nimm Dir einen Gutachter, es kostet Dich nichts.