Gutachten §18 STVZO gegen Betriebserlaubnis tauschen?

1 Antwort

Nein, da kannst Du nichts tauschen.

Du kannst Dir mit dem Gutachten nur eine Betriebserlaubnis erteilen lassen, d.h. die Zulassungsstelle siegelt Dir dieses Gutachten ab mit dem Vermerk "Betriebserlaubnis erteilt" und trägt das Fahrzeug ins Fahrzuegregister ein.

Es ist allerdings fraglich, ob die Zulassungsstelle das Gutachten nach §18 StVZO noch anerkennt. Gutachten zur Erteilung von Betriebserlaubnissen dürfen eigentlich nur 18 Monate alt sein und Deines ist mindestens 10 Jahre alt, denn den §18 StVZO gibt es seit 2007 nicht mehr.

Gggf setzt man das aber einem Gutachten nach §4 FZV gleich, das musst Du dort erfragen.

Mit den 18 Monaten ist mir auch geläufig. Aber hast du eine Quelle dafür? VwV oder so?

@Ragnaroek77

Diese 18 Monate ergab sich aus der Regelung der alten StVZO bis 01.01.2007 , danach war die Betriebserlaubnis eines "abgemeldeten" Fahrzeuges nach 12 Monaten (auf Antrag 18 Monate, später allgemein 18 Monate) erloschen, darum galt : "Wenn nach positiver Begutachtung wiederum 12, später 18 Monate vergangen waren, war eine erneute Begutachtung erforderlich.

Diese Regelung hat man beibehalten, ich kenne aber Zulassungsstellen, die machen da auch shconmal eine Ausnahme, zumindest, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und es sich um eine Abnahme nach §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO handelt. (Keine Vollabnahme des ganzen Fahrzeuges sondern eines Umbaus)

In meinen bekannten Fällen handelt es sich i.d.R. um Umbauten zu bivalentem Antrieb auf LPG (Gasanlage) oder bei einem meiner Kunden um Versehrtenumbauten (Fahrzeugheck mit Rampe zum Einschieben eines Krankenrollstuhles).