Grundstücksteilung - Richtlinien?
Hallo,
wir haben Interesse an zwei Häusern, welche auf einem Grundstück stehen.
Dieses Grundstück soll geteilt werden, dass jedes Haus sein 'eigenes' Grundstück hat. Nach welchen Richtlinien läuft so eine Teilung ab? Zählen Terrassen und ähnliches ebenfalls? Wie sieht es mit der Grundflächengröße des Hauses aus?
Liebe Grüße
6 Antworten
Eine Grundstücksteilung ist grundsätzlich die Aufgabe eines Vermessungsbüros. Der hier zuständige Vermessungsingenieur ist ein Dienstleister und macht genau das was Ihr haben wollt. Wenn sich beide Parteien einig sind wie es werden soll, wird genau so geteilt.
Die LBO hat hier erst einmal keine Aktien, da die Gebäude ja bereits stehen. ( Es wird also nichts gebaut) Abstandsflächen u.ä. interessieren bei der Teilung nicht.
Wird auf dem geteilten Grundstück das Gebäude abgerissen und dann neu gebaut, dann kommt die LBO ins Spiel.
Voraussetzung ist, beide Teilungsparteien müssen sich einig sein, dann wird geteilt. Kosten ca. 2500€ + Verwaltungsgebühren bei der Grundbuchumtragung und Notar.
Man müsste das Bundesland kennen. In Bayern z.B. ist die Teilung grundsätzlich Aufgabe der Behörde. In NRW z.B. benötigt man eine Teilungsgenehmigung nach LBO und da interessieren Abstandflächen u.ä. sehr wohl.
Frage zuerst das Bauamt nach Auflagen.
Gibt es keine, kann der Eigentümer das Grundstück teilen wie er will. Sinniger Weise sollte auf jedem Grundstück ein Haus stehen, samt Terrasse. Grundflächengröße so, wie es am besten passt.
Macht euch doch eine grobe Zeichnung und zeigt sie dem Vermesser. Der wird euch sagen können, ob es so geht.
Ihr könnt da garnichts teilen, daß sollte der Verkäufer vor dem Verkauf tun. Ihr könnt ihm Vorschläge unterbreiten. Müßt ihr euch in Familie einigen.
Den einen Teil der Frage beantwortet dir dein Bauamt. Der Vermesser teilt dort, wo du es ihm anzeigst, ohne Gewähr nach einer Genehmigung nach LBO. Kann aber je nach Land unterschiedlich sein.
Ich glaube ich muss noch etwas dazu fügen:
Es werden beide Häuser separat verkauft - wir wollen eines davon kaufen und Familie das andere. Vorher haben die Häuser jedoch einer Person gehört.
Um spätere Konflikte zu vermeiden möchten wir die Grundstücke gerne reell teilen lassen. Haus A hat 120 qm + 10 qm Terrasse und Haus B 140 qm + 50 qm Terrasse. Nun ist Partei B der Meinung, dass ihnen mehr „Garten“ zustehen würde, als uns. Wir wollten aber Alles zur Hälfte aufteilen und dann würden vermutlich mehr grün zur Verfügung haben.
das ist jetzt ohne Plan schwierig: Für die reelle Teilung muss die Grenze zum Gebäude die 3 m einhalten, die Abstandsflächen müssen passen, es muss jedes Haus seine eigene Versorgungsanschlüsse haben, jeder Eigentümer muss Zugang zum öffentlichen Verkehrsraum haben. uU noch weitere kommunale Dinge, ansonsten müssten noch gegenseitig Baulasten oder Dienstbarkeiten eingetragen werden.
Der Rest ist eine Einigung zwischen den Parteien. Es müssen beide damit einverstanden sein.
In der Regel zieht man so eine Grenze mittig zwischen den Häusern parallel zu einer Seite. Man würde sich auch nicht an der Hausgröße orientieren sondern an der Gesamtfläche: 1000qm werden 2x 500qm.
Richtig, das war eigentlich der Plan.
Vermutlich geht eine reelle Teilung sowieso nicht, da diese drei Meter nicht eingehalten werden.
Nun ist das Ärgernis, dass die andere Partei der Meinung ist, dass sie mehr Anspruch auf Fläche haben, da sie mehr zahlen und das größere Haus haben. Es war jedoch von vornherein eine 50:50 Teilung vereinbart. Nun wäre es dann so, dass bei „unserem Teil“ weniger „bebaute“ Fläche ist und wir dann bei einer 50:50 Teilung einfach mehr Garten hätten und diese Tatsache akzeptiert die andere Partei nicht bzw sagt, dass es kein fairer Sachverhalt ist.
Wenn es jetzt schon Streit gibt, dann sollte man es lassen. Insbesondere bei Familie. Da kann man noch so klare Absprachen haben, mit Landesbauordnung und Nachbarschaftsrecht argumentieren, am Ende siegt das Bauchgefühl und ein Riss geht durch die gesamte Verwandtschaft, weil keiner mehr unbefangen die andere Partei besuchen kann.
geht nicht, gibt’s nicht. Die 3m werden je nach Land nicht mehr so eng gesehen, Frage beim Bauamt kostet nichts.
Entweder ihr kümmert euch vor Erwerb um die Teilung, tragt die jeweilige Baulast zur Unterschreitung der Abstandsflächen ein, beurkundet, jeder erwirbt und bezahlt seine spätere Flächengröße.
Wenn ich von den 500 qm nur 400 qm erhalten soll: würde ich auch nicht die Hälfte des Kaufpreises zahlen.
Dann kommt noch der Zustand der beiden Häuser in Betracht. Ob jetzt das reine Haus mit 140qm Grund/Wohnfläche einen höheren Wert hat, da jünger, besser aufgeteilt, mehr renoviert, darüber kann man noch streiten. Sind es 2 mehr oder weniger gleichwertige Häuser: Kaufpreis bei gleicher qm Zahl Grundstück dividiert durch zwei.
Wenn das ganze im Vorfeld nicht gütlich geregelt werden kann: auf keinen Fall eine Bruchteilsgemeinschaft bilden, sowas gibt noch mehr Ärger. Dann Finger weg.
Hat man innerhalb der Verwandtschaft das Gefühl, man müsste jemand überzeugen- Finger weg. Ihr wolltet in Zukunft in Frieden nebeneinander wohnen, weiter siehe Feldnuss.
Hallo,
hierzu wendet man sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder das Katasteramt. Die prüfen dann, ob die gewünschte Teilung baurechtlich so möglich ist. Alle arbeiten nach einer landeseinheitlichen Gebührenordnung.
nach der normalen bauordnung... sofern ihr die teilung durchbekommt
Ich glaube ich muss noch etwas dazu fügen:
Es werden beide Häuser separat verkauft - wir wollen eines davon kaufen und Familie das andere. Vorher haben die Häuser jedoch einer Person gehört.
Um spätere Konflikte zu vermeiden möchten wir die Grundstücke gerne reell teilen lassen. Haus A hat 120 qm + 10 qm Terrasse und Haus B 140 qm + 50 qm Terrasse. Nun ist Partei B der Meinung, dass ihnen mehr „Garten“ zustehen würde, als uns. Wir wollten aber Alles zur Hälfte aufteilen und dann würden vermutlich mehr grün zur Verfügung haben.
dann klärt das doch erstmal!
ists ein doppelhaus? was für abstände bestehen?
Eine Doppelhaushälfte und ein EFH. Zwischen den beiden Häusern ist ein Aufgang der schätzungsweise 2 M beträgt.
las das einen anwalt klären, wenn du nen scheiss nachbarn hast, kann der dich sonst im nachhinein zum rückbau verklagen... ihr könnt euch ja n anwalt teilen du und dein nachbar. jeder 200 euro und dafür keinen stress ^^
Ich glaube ich muss noch etwas dazu fügen:
Es werden beide Häuser separat verkauft - wir wollen eines davon kaufen und Familie das andere. Vorher haben die Häuser jedoch einer Person gehört.
Um spätere Konflikte zu vermeiden möchten wir die Grundstücke gerne reell teilen lassen. Haus A hat 120 qm + 10 qm Terrasse und Haus B 140 qm + 50 qm Terrasse. Nun ist Partei B der Meinung, dass ihnen mehr „Garten“ zustehen würde, als uns. Wir wollten aber Alles zur Hälfte aufteilen und dann würden vermutlich mehr grün zur Verfügung haben.