Grundstücksrecht, Gewohnheitsrecht

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Ein sog. Gewohnheitsrecht gibt es in aller Regel nicht. Auch wenn über viele Jahre geduldet wird, dass der Nachbar diese Fläche nutzt. Es wäre die Frage zu klären, ob hier schriftliche Vereinbarungen über die Dauer und Art der Nutzung dieser Fläche getroffen wurden. Ist das nicht der Fall, so kann man sehr wohl verlangen, den alten Zustand wieder herstellen zu lassen. D. h. der Nachbar müsste den Tank, als auch die Mauer von diesem Grundstück entfernen. Eigentümer ist derjenige, der mit diesem Grundstück im Grundbuchamt eingetragen ist und nicht derjenige der vermeintliche Gewohnheitsrechte in Anspruch nehmen will, die es nicht gibt. Mal nachschauen, ob irgendwann mal Vereinbarungen getroffen wurden, die es dem Nachbarn erlaubten, einen unterirdischen Tank auf einem Grundstück zu platzieren, welches ihm nicht gehört. Aus meiner Sicht schon sehr merkwürdig, wenn sich jemand auf einem fremden Grundstück in dieser Art und Weise "ausbreitet" und auch noch ein Gewohnheitsrecht oder gar Nutzungsrecht daraus ableitet.

Danke für die Antwort! Für diese Abmachung existiert kein Schriftverkehr und ist auch nicht im Grundbuch eingetragen.

Wie verhält es sich mit dem Kaufpreis? Kann ich hiefür Bauland berechnen?

@Couchathlet

ist es Bauland? Abgesehen davon kann jeder Eigentümer seine Kaufpreisvorstellung einbringen, wie auch immer er lustig ist. Inwieweit sich die Kaufpreisvorstellung tatsächlich realisieren lässt, steht auf einem anderen Blatt

Gewohnheits-/Nutzungsrecht beschränkt sich auf Gartenbenutzung oder Durchgang auf ein anderes Grundstück. Der Einbau eines Tankes ist nicht gestattet. denn ich glaub nicht, dass er Euer Grundstück versichert hat, wenn mit dem Tank etwas passieren sollte. Oder was ist, wenn der Tank nach Jahren ausgetauscht werden muss, er bezahlt das bestimmt nicht und Ihr steht mit den Altlasten da. Verlange Pacht für die Fläche, die er benutzt und frage auf alle Fälle bei einem Anwalt nach, wenn er sich jetzt schon quer stellt wird es nicht besser und Ihr schafft das alleine nicht.

Habe gerade gelesen, dass keine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. D. h. man kann verlangen, dass der alte Zustand wieder hergestellt wird, also Räumung des Grundstückes, oder, falls man möchte, diese Fläche an den Nachbarn verkaufen. Was den Preis betrifft, welchen man für diese Fläche verlangen kann, richtet sich wohl danach, welche Preise bei Ihnen im allgemeinen für unbebaute Grundstücke verlangt werden. Auch abhängig davon, ob es Bauland, zu erwartendes Bauland, oder nur eine Wiese ist. Worüber ich mir in Ihrem Falle Gedanken machen würde, welche Situation eintritt, so dieser Tank eine Leckage bekommt und das Grundwasser verseucht wird. Ob dann Ihr Nachbar noch auf Gewohnheitsrecht/Nutzungsrecht besteht ? Für mich wäre da Handlungsbedarf gegeben.

Aus genau diesen Gründen wollen wir uns ja auch von dem Grundstück trennen. Weiß leider auch nicht wie weit dieser Tank auf unser Grundstück übergreift. Habe den Kaufpreis natürlich in Betracht einer Rückbebauung hoch angesetzt. 250€/qm. Ist natürlich weit über dem örtlichen Preisen, aber die Fläche ist ja bereits vom Nachbar asphaltiert und kann so ja auch nicht mehr wirklich von uns genutzt werden

Zunächst sollte man mal Einblick in das Grundbuch nehmen und prüfen inwieweit hier ggf. Grunddienstbarkeiten zu Gunsten des Nachbarn eingetragen sind

http://de.wikipedia.org/wiki/Grunddienstbarkeit

vielen Dank für die rasante Antwort! Eine Grunddienstbarkeit ist nicht eingetragen! Die "Nutzung" ist damals mündlich abgesprochen worden. Also existiert auch keinerlei Schriftverkehr darüber!

So Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei dieser Fläche um Bauland handelt, können Sie das bei Ihrer Gemeinde in Erfahrung bringen. Katasteramt, Bauamt,