Grundstückspreis wie berechnen?
Hallo Zusammen,
Wir denken daran uns ein Grundstück zu kaufen (ca.1100qm) unbebaut.
Wo bei wir beim Amt für Bauberatung gefragt haben und Bebauen dürfen wir 13x14m plus eine Garage rechts und eine Garage links (also je 3m breit).
Der Verkäufer hat uns gebeten Ihm ein Angebot zu machen.
Der Bodenrichtwert bei uns ligt bei 230 euro pro qm.
Jetzt meine Frage ist alles als Bebaubaresland zu sehen oder ein teil davon als Nutzfläche?
Alles als Bebauungsland zu sehen sprengt unseren rahmen, wenn wir aber nur da nach gehen was man wirklich bebauen darf könnte man es schon bezahlen.
Noch eine frage wo finde ich heraus wie teuer bei uns Nutz-Gartenland ist?
Vielen dank im vorraus für eure hilfe.
mfg
14 Antworten
du wirst schon den Richtwert bzw. den vereinbarten Kaufpreis entrichten muessen und zwar fuer den ganzen Bauplatz und nicht nur die bebaute Flaeche.
Ansonsten muesste der Bauplatz geteilt und die Restflaeche neu vermessen werden und als Wiese/Grasland oder aehnliches kategoriert werden und das wird niemals jemand machen
Ausserdem, was willste denn mit so einer grossen Huette ?
Womoeglich noch 2geschossig ?
Auch wenn "nur 13 X 14 m bebaut sein dürfen (so sieht es der Bebauungsplan scheinbar vor) müsst ihr den qm-Preis für das gesamte Grundstück bezahlen. Wer sollte denn mit dem Rest was anfangen? Wenn euch das zu teuer ist, müsst ihr eben weiter suchen.
Die Antwort ist einfach: Der Verkäufer bittet Dich um ein Angebot. Mach das Angebot einfach wie Du denkst und hier argumentierst. Der Verkäufer wird Dir die Antwort geben. Wenn Du es nicht bekommst, hast du falsch gedacht. Dann kannst Du Dir alle anderen Meinungen sparen. der Verkäufer weiß es vielleicht besser als Du.
Viel Glück !!
Am Besten ist es, wenn du dich hier an einen örtlichen Experten wendest :) .. es gibt ganz lokale Gegebenheiten die bei solchen Bewertungen eine große Rolle spielen. Zahlreiche Informationen findest du z.B. hier: http://xn--die-grundstckspreise-zec.de/
Was Du mit dem Grundstück schlussendlich machst, ist dem VK doch egal. Du musst ihm schon anhand des Bodenrichtwertes ein angemessenes Angebot machen, wenn Du das Teil wirklich haben willst. Angebot + Nachfrage bestimmen den Preis, gerade bei Immobilien.