Grundstückskauf von der Verwandschaft?

4 Antworten

Wenn Deine Oma noch voll geschäftsfähig ist, kann sie über ihr Eigentum verfügen wie sie möchte. Ohne dass nachher WErven rummosern können. Also können kann man immer, aber es hat keine Wirkung.

Und was später mal in der Erbmasse ist, das wird dann nach rechtlicher Erbfolge und Testament aufgeteilt zwischen den Erben.

So einfach ist das nicht!

Wir wollten das Elternhaus einem Bruder schenken, wir Geschwister waren alle einverstanden und trotzdem hätten wir noch Ansprüchen nach dem tod der Eltern gehabt! 

Grundsätzlich kann die Oma mit Ihrem Eigentum nach Belieben verfahren; gegen einen Verkauf ist aus erbschaftsteuerrechtlicher Sicht dann nichts einzuwenden, wenn der Kaufpreis angemessen ist.

In diesem geschilderten Fall jedoch, handelt es sich um eine sogenannte "gemischte Schenkung" - d. h. das Rechtsgeschäft wird in einen Veräußerungsteil (10.000 €) und in einen Schenkungsteil (790.000 €) aufgeteilt.

Daraus ergibt sich für die Erben ein Pflichtteilergänzungsanspruch in Höhe von 790.000 €. Dieser bleibt 10 Jahre bestehen und sinkt jährlich um 1/10 des Wertes. Wenn die Oma nach Ablauf von 10 Jahren versterben sollte, können keine Ansprüche dieser Art mehr gestellt werden.

Die Erben wären in der Beweispflicht.

Eine Beweiserleichterung in Form einer tatsächlichen Vermutung kann zugebilligt werden, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis besteht“ (BGH, Urteil vom 01.02.1995, IV ZR 36/94).

Das wäre hier gegeben.

Hier ist also Vorsicht geboten; man sollte auf jeden Fall sachkundigen Rat einholen (z. B. Notar oder Rechtsanwalt).

DH !

Nein, do. einfach ist das nicht!

Das ganze Erbrecht umfasst soviel "Kleingedrucktes" das ist ohne fachliche Beratung kaum möglich! 

Geh mit Deiner Oma zum Notar und laß Dich dort beraten.