Grundstücksgrenze falsch...

3 Antworten

Du solltest schnellstmöglich zum Katasteramt gehen und Dir die Grundstücksmaße zeigen lassen. Nur eine öffentliche Vermessungsstelle d.h. das Amt oder ein öffentlicht bestellter Vermessungsingenieur sind überhaupt in der Lage nach Unterlagen die das Kataster bereitstellt die Grenzen herzustellen. Ich kann mir nicht vorstellen das der Nachbar einen bstellten Vermesser damit beauftragt hat, der hätte den angrenzenden Eigentümern die Grenze je nach Bundesland verhandelt oder angezeigt. Solange der Nachbar nicht selber ein Vermesser ist, ist seine Grenzanzeige mit Vorsicht zu betrachten.

Das kannst Du nur mit einem nachbarschaftlichen Gespräch regeln. Das von Dir angesprochene Wegerecht zieht da nicht als Gewohnheitsrecht. Andererseits würde ich mich mal bei dem Voreigentümer des Nachbargrundstücks erkundigen, ob es da vielleicht nicht doch eine Vereinbarung gegeben hat. Sollte es keine Vereinbarung geben, hast Du schlechte Karten. Das ganze kann dann nur durch fachkundige Anwälte geregelt werden. Auch wenn Dein Haus nun als Altbestand schon gilt, und die Bauabnahme erfolgt ist, wurde der sogenannte Bauwich (Abstand zum Nachbargrundstück) durch die neue Vermessung gestört. Das könnte für Dich zukünftige Probleme ergeben. Darüber hinaus verstehe ich aber nicht, wieso Dein Architekt und das Bauamt den Fehler mit dem Bauwich nicht gemerkt haben.

Wegerecht? welches Wegerecht? Nachbarliches Gespräch bei einem Bierchen hatten wir schon. Er besteht auf der neuen Grenze. Ausgleich an anderer Stelle will er nicht. Den strittigen Teil verkaufen (an mich natürlich) auch nicht... claus