Grundstück im Außenbereiche einzäunen?
Hallo Leute, möchte mein Grundstück einzäunen.
Wollte bevor das Thema in der Gemeinde interessant wird (-; hier erstmals nachfragen.
Also folgendes Problem: ich habe eine Grundstück im Landschaftsschutzgebiet (Außenbereich) von ca. 1,5 ha einen Hund und sind Teillandwirte. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Auf der einen Seite des Grundstückes existieren noch die Reste eines Zaunes. Darf ich den so ohne weiteres neu aufbauen bzw. wiederherstellen und weiterführen? Habe auch in näherer Zukunft vor Schafe zu halten. Diese müssen natürlich geschützt werden bzw. auf dem Grundstück bleiben. Wie hoch darf der Zaun dann sein und darf es auch z.B. ein Maschendrahtzaun sein? Was mein Ihr? Wie stehen meine Chancen?
Danke in Voraus.
Grüße Frank
2 Antworten
Da kommt das BauGB und die jeweilige Landesbauordnung zum tragen.
In jedem Bundesland kann es anders geregelt sein. Bei uns in Bayern sind massive Zäune nicht zulässig ( Betonsockel) Für Tierhaltung sind mobile Zäune erlaubt. Dür Schafe können das auch Netze sein. Die würden ja unter einem Draht durch kriechen. Für Pferde werden immer wieder massive Stempen eingeschlagen und mir Stangen eingezäunt. Da hab ich auch noch nie beschwerden gehört. Tierhaltung muss ja möglich sein. Sonst würden die ja den Verkehr gefährden.
Du hast nicht geschrieben, was für ein Zaun vorhanden ist. Ich würde ihn ausbessern und ergänzen, wenn es verträglich ist mit der Umgebung.
Ich empfehle dir diese Fragen beim Bauamt zu klären. Dann weisst du, woran du wirklich bist.
Ohne den Inhalt der örtlichen Regelungen zu kennen, kann man keine werthaltigen Ratschläge geben. Im Gegenteil, dies führt nur zu falschen Annahmen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil...
die Frage war anders gestellt, so dass er erstmal sich hier schlau machen möchte bevor er bei irgend einem Amt anruft