Grundstück gefällt doch nicht, wer zahlt die Vermessung?

9 Antworten

Es heißt, wer für eine Tätigkeit den Auftrag erteilt, muß auch dafür zahlen. Ich denke mal, das ist hier auch so und der Verkäufer muß die Vermessung bezahlen.

Hallo,

wer bestellt ==> der bezahlt.

Es sei denn, ein notarieller Vertrag bestimmt etwas anderes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Grundstückskauf ist ja kein "Wünsch-Dir-Was", da wird ein notarieller Kaufvertrag geschlossen, in dem auch über die Kosten Vereinbarungen getroffen werden. Werden Vereinbarungen nicht erfüllt, geht es vor Gericht.

Bezahlen muss, wer bestellt.

Wären im vorliegenden Fall nur mündliche Vereinbarungen getroffen, hätte es der Verkäufer schwer, die Kosten erstattet zu bekommen. Dehalb s.o.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So einen Fall wird es nicht geben, denn verkauft werden kann ja nur das, was auch vermessen ist und worüber es zudem ein Grundbuch gibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist falsch. Selbstverständlich kann man eine noch unvermessene Teilfäche eines Grundstücks verkaufen. Nur ist die Abwicklung eines solchen Kaufvertrages etwas komplexer.

@lesterb42

Nö richtig, möge bei euch anders sein. Bei uns kann nur verkauft werden, was im Grundbuch steht.

Bei einem Auto kann ich auch keine Einzelteile verkaufen und für jedes Teil einen "Brief" aushändigen/mitgeben. Es sei denn, ich bin ein Schrotti.

@schleudermaxe
Bei uns kann nur verkauft werden, was im Grundbuch steht.

Du musst dann deine Unkenntnis doch nicht nochmals extra betonen. Die Vorschriften zum Grundbuch sind bundeseinheitlich. Du erzählst Unsinn.

Das mit dem Auto ist ein falscher Vergleich.

du zahlst die Stornierungskosten und wenn sich das nicht stornieren lässt die Vermessung da es dein Wunsch war

Nein, das ist falsch. Weder gibt es Stornierungskosten, noch muß man als Interessierter einen Vermesser bezahlen. Den der Verkäufer beauftragt hat.

Welcher wunsch, wie meinst du das?

wenn der Verkäufer bei jedem Kunden die Vermessung finanzieren soll weil die ein paar qm mehr oder weniger haben sollen oder sich anders entscheiden fährt er besser wenn er das Grundstück verschenkt wobei da ggf Schenkungssteuer anfällt

@newcomer

Die Vermessung muss er doch nur einmal veranlassen.

Oder liegt das Grundstück an der Abbruchkante der Kreideküste?

@Felixsenior

ja aber eine Vermessung kostet je nach Umfang über 1000€
Wenn nun vermessen ist kommt Käufer angetanzt dass er das Grundstück nun doch nicht möchte.

Ein neuer Kunde hat sich in den Kopf gesetzt nur 50% der Fläche haben zu wollen wofür nun ein Eck rausgemessen werden muss.

Wieder muss Verkäufer zahlen.

Neuer Kunde sagt wieder ab....

@newcomer

Na, und?

Reicht doch schon, dass der Käufer den Makler bezahlen soll.

@newcomer

würde dies vertraglich so vereinbaren dass das Grundstück nur bei Kaufzusicherung neu vermessen wird und wenn es sich der Kunde trotzdem anders überlegt soll er die Kosten zahlen