Grundsteuer für Fahrezugabstellplatz im Keller?
Hallo,
unsere Doppelhaushälfte ist unterkellert, wobei ein Teil davon als Fahrzeugabstellplatz genutz wird. Hinzu kommt, das diese eigentlich auf Grund der sehr steilen Einfahrt nur mit Fahrzeugen, welche eine sehr hohe Bodenfreiheit besitzen genutzt werden kann. Mit allen anderen (normelen Fahrzeugen z.B. VW Golf) ist die Zufahrt nicht möglich, da diese Fahrzeuge aufsitzen.
Muss für diesen Teil Grundsteuer als Garge gezahlt weren?
4 Antworten
Wenn der Einheitswert im Ertragswertverfahren ermittelt wurde, wurde für die Garage ein Miewert berücksichtigt. Wegen der schwierigen Zufahrt könnte man ggf. einen Abschlag wegen eines Baumängels berücksichtigen.
wenn das in den allgemeinen kosten geregelt ist ja , wenn der vermieter aber den einzelnen platz vermietet nein .....
.... nein, es gibt nur einen Bescheid für das ganze Grundstück.
Merke: In einem Keller dürfen keine Kraftfahrzeuge abgestellt werden.
ja, der ist im haus mit drin