Grundsicherung trotz Verdienst vom Ehepartner?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einem Ehepaar ist das Einkommen des Partners auf jeden Fall VORRANGIG auf den Bedarf anzurechnen. Bei unverheirateten Paaren kommt es darauf an, ob sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Aus dem Angestelltenverhältnis bekommt man doch Gehalt und keine Rente, oder geht es um eine Betriebsrente?

Auf jeden Fall wird erstmal gesehen, ob das Ehepaar mit den eigenen Einkünften auskommt.

Erst dann gibt es Grundsicherung.

Es ist vollkommen egal, woher das Einkommen des Partners stammt. es ist auf jeden Fall vorrangig

Ehepartner stehen ja füreinander ein. Das Geld kommt in den EINEN Haushalt. Haben beide zu wenig, kriegen sie in irgendeiner Art Aufstockung vom Amt. Haben beide zusammen so viel oder mehr als Hartz IV / Grundsicherung im Alter, kriegen sie nix dazu.

Die Grundsicherung ist ja nicht dazu gedacht, Bürger in "Luxus" leben zu lassen, sondern das Existenzminimum soll gesichert sein.