Grundsicherung Rente bei Trennung?

4 Antworten

auf unterhalt vom vater kann sie nicht verzichten. der ist wenn nötig auch einzuklagen und hat vor allen anderen sozialen leistungen vorrang.

Nicht nur deine Mutter hat einen Unterhaltsanspruch gegen deinen Vater, sondern du auch, wenn du dich in der Erstausbildung befindest- auch ggf. für ein Studium, welches auf der Ausbildung aufbaut.

Warum wollt ihr einen Mann schonen, der scheinbar nicht so ganz nett ist und war?

Sozialleistungen sind immer nachrangig nach Unterhalt- das gilt auch für dich.

Deine Mutter kann nicht so einfach auf evtl.zustehenden Unterhalt verzichten und dann dafür Sozialleistungen in Anspruch nehmen,Unterhaltsleistungen sind hier vorrangig und ggf.auch einzuklagen !

Der Selbstbehalt beträgt seit dem 01.01.2016 nach der Düsseldorfer Tabelle 1200 € Netto,die Rente deiner Mutter wird dann auf evtl.Unterhaltsansprüche angerechnet.

Sollte dein Vater dann nicht leistungsfähig sein bzw.der gezahlte Unterhalt dann inkl.der anrechenbaren Rente unter dem Grundbedarf liegen,dann könnte sie vorrangig Wohngeld beantragen,dazu muss aber ein Mindesteinkommen erreicht werden.

Das sind dann in der Regel 80 % ihres Bedarfes nach dem SGB - ll bzw.dem SGB - Xll - wenn sie Leistungen vom Sozialamt und nicht vom Jobcenter beziehen würde.

Dies würden dann derzeit min. 404 € Regelsatz sein und die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),davon dann min. 80 %.

Es gibt im Internet kostenlose Rechner für das Wohngeld.

Bei der Suche nach einer Wohnung sollte sie dann auf die Angemessenheit achten,sollte sie keinen Anspruch auf Wohngeld haben bzw.dann Leistungen vom Sozialamt beziehen möchte,wovon ich ihr abraten würde.

Die Wohnung dürfte dann in der Regel ca. 50 qm groß sein,was sie kosten dürfte kann sie unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachsehen oder sie gibt mal ein ,, angemessene KDU " und dazu den Namen ihrer Stadt.

Genau kann sie es dann beim zuständigen Jobcenter bzw.Sozialamt erfahren.

Wenn sie also auf Dauer voll Erwerbsgemindert ist bzw.eine Altersrente beziehen würde,dann wäre nach evtl.Wohngeld das Sozialamt zuständig und deshalb der Rat wenn möglich diese Leistungen nicht zu beanspruchen.

Denn dann müsste sie unter Umständen ihr KFZ - verkaufen,wenn sie nicht aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen ist,dann müsste im Schwerbehinderten Ausweis das Merkzeichen aG - stehen.

Außerdem müsste sie dann Barvermögen oder was sich zu diesem machen lässt ( wie Lebensversicherungen usw.) bis zu einem Schonvermögen von 1600 € - 2600 € erst für ihren Lebensunterhalt einsetzen.

Während des Getrenntleben ist sie unterhaltsberechtigt deinem Vater gegenüber. 

Auf diesen Unterhaltsanspruch kann sie auch nicht einfach verzichten. 

Der Unterhalt ist allen staatlichen Leistungen gegenüber vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Bei einer Scheidung wird wie bei jedem anderen auch ein Versorgungsausgleich durchgeführt.

Wenn sie heute alleine leben würde wäre ihr Anspruch 404,00 € plus die tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Dabei stehen ihr 45 qm Wohnfläche zu.

Nach 6 Monaten wird die Sozialverwaltung von ihr verlangen die Kosten der Unterkunft zu reduzieren.