Grundsicherung? Personen Anrechnung in Wohngemeinschaft?

5 Antworten

An den Kosten beteiligt? Sie werden bei der Berechnung berücksichtigt, das ist richtig. Nachzulesen in § 42a SGB XII.

Ob die Person Bafög / Azubi - Vergütung oder Erwerbseinkommen erhält spielt keine Rolle, es geht nach den Personen die im Haushalt leben, die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) wird durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt den KDU - Kopfanteil der auf jede Person entfällt !

In einer "Wohngemeinschaft" werden üblicherweise die Kosten geteilt, sei es nach Zimmer, QM oder sonst wie. Daher besteht die Frage ja gar nicht und deren Einkommen spielt keine Rolle.

Anders in einer Bedarfsgemeinschaft

Und somit abgezogen werde? Oder gibt's da Ausnahmen

Werde ich als Schüler da bei der Berechnung der Wohnkosten beteiligt

Natürlich. Warum solltest Du mietfrei wohnen?

@Allexandra0809

Darum geht es nicht. Es geht um die Berechnung

@kettenmann11

Klar wirst Du auch beteiligt.