Grundsicherung Bei Behinderung?
Meine Mutter ist seit einigen Jahren in Rente und bekommt Grundsicherung!
Nun hat sie seit kurzem einen GdB von 50!
Bekommt man dann mehr Grundsicherung ( wenn ja wieviel ca.)?
4 Antworten

Unter Umständen hat sie wegen ihrer Behinderung einen Anspruch auf Mehrbedarf. Der muss aber beantragt und nachgewiesen werden.

Soweit ich weiss bekommt man sechzig oder siebzig Euro mehr,wenn man das Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis hat.Das ist nicht abhängig vom Grad der Behinderung.Das kann man dem Sozialamt mitteilen,dann bekommt man einen Änderungsbescheid.

Aus Google.
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30. Mai 2018
Kein rückwirkender Mehrbedarf in der Grundsicherung
Schwerbehinderten Menschen, denen der Nachteilsausgleich „G“ zuerkannt wurde und die Grundsicherung beziehen, steht ein finanzieller Mehrbedarf zu. Aber sie können den Mehrbedarf nicht rückwirkend geltend machen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Schwerbehinderte Menschen bekommen einen Mehrbedarf. | © imago/CHROMORANGE
Wer schwerbehindert ist und Leistungen aus der Grundsicherung erhält, hat das Recht auf einen finanziellen Mehrbedarf, wenn man den Nachteilsausgleich „G“ zuerkannt bekommen hat. Der Mehrbedarf soll die Kosten für die erhebliche Gehbehinderung ausgleichen. Allerdings müssen die Behörden den Mehrbedarf nicht rückwirkend zahlen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 25. April 2018 klargestellt hat (Az: B 8 SO 25/16 R).

Da müsste sie mal beim Versorgungsamt nach fragen.
Aber ohne ein Merkzeichen wird es, glaube ich, nicht mehr geben.