GrundschuldGrundschuld ohne brief?
Ich habe ein Haus,das noch nicht abbezahlt ist. Ich habe vor 6 Jahren einen Kredit aufnehmen müssen,um meinen Ex Mann auszuzahlen nach der Scheidung. Diesen Kredit bediene ich monatlich. Die Bank hat daraufhin über die Summe eine Grundschuld ohne Brief im Grundbuch eintragen lassen.
Ich würde jetzt gerne mein Haus verkaufen,muss ich diesen Privatkredit dann direkt begleichen oder läuft der normal weiter und ich bediene ihn monatlich?
3 Antworten
Verkaufen könntest du das Haus auch so, aber der Käufer will natürlich die Grundschuld aus dem Grundbuch haben, damit er nicht in die dingliche Haftung genommen werden kann, falls du den Kredit nicht mehr bedienst. Daher wird der Kredit im Regelfall mit einem Teil des Kaufpreises abgelöst. Zur Abwicklung dieses Vorganges gibt es verschiedene Ausgestaltungen. Das alles wird dir aber dann auch der für die Beurkundung notwendige Notar erläutern.
habe gleiches Problem
also Folgendes
war beim Notar zum Verkauf meiner Immobilie
Notar hat ja Einsicht in Grundbuch und darin steht die Grundschuld (ohne Brief) vermerkt
Notar schreibt Benk wo Grundschuld an und lässt diese dann löschen
(Immobilie muss Grundschuldfrei sein, also KEINE Grundschuld mehr eingetragen
Ich bekomme mein Geld vom Verkauf und die Grundschuld wird gelöscht
den Rest bekomme ich auf Giro
Also
Du bekommst Geld für den Verkauf
dann wird vom Erlös der Kredit getilgt (Achtung VORFÄLLIGKEITSZINSEN. da Kredit ja früher abgelöst wird) gut beraten lassen, evtl. gibt es eine kostengünstigere Lösung
den Rest bekommst Du
Hallo,
in der Regel wird das Restdarlehn aus dem Verkaufspreis bedient. Das regelt der Notar für dich.
aber der Kredit von der Grundschuld ist ja noch nicht abbezahlt. Wie läuft es dann?