Grundschuld: Was heißt sie ist an bestimmte Forderungen gebunden?

2 Antworten

Ich nehme mal Deinen Kommentar zur anderen Antwort als vervollständigung Deiner Frage.

Hypothek = akzessorisch heisst, dass diese Eintragung im Grundbuch mit einer ganz bestimmten Schuld fest verbunden ist. Hypothekenbetrag 100.000,- Euro. die 100.000,- sind getilgt und können dann gelöscht werden. Hat der Darlehensnehmer noch einen zweiten Kredit bei der Bank haftet die Hypothek nicht.

Grundschuld = fiduziarisch heisst, die Grundschuld ist mit 100.000,- eingetragen und nur über eine Zweckerklärung mit dem Darlehen verbunden. Nimmt der Darlehensnehmer nachdem 50.000,- getilgt sind, ein neues Darlehen von 30.000,- Euro auf, genügt eine einfache Zweckerklärung (nicht notariell) um die Grundschuld dafür als Sicherheit zu nutzen.

Hallo fraanzuui,

gerne möchte Dir Deine Frage beantworten.

Die Grundschuld wird als dingliches Recht an einem Grundstück in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Das dem Grundbuch zugrunde liegende Objekt haftet dann für die der Grundschuld zugrunde liegenden Ansprüche und sichert dem Gläubiger die Rangstelle in dem Grundbuch und seine Forderungen gegenüber dem Eigentümer ab. Im Falle einer Zwangsversteigerung erhalten die Gläubiger in der Reihenfolge ihrer Rangstelle im Grundbuch ihre Forderungen ausgezahlt.

Als Bindeglied zwischen der Forderung des Gläubigers (Bank) und der Sicherheit (Grundschuld) gibt es die Sicherungszweckerklärung. Sie stellt sicher, dass sich die Bank im Fall einer Zahlungsunfähigkeit nicht mehr Geld holen kann, als ihr zusteht.

Die Grundschuld ist nicht von einer Forderung abhängig und kann für sich allein übertragen oder genutzt werden. Grundschulden können daher – anders als Hypotheken – auch nach deren Bestellung noch für andere Forderungen als Sicherheit abgetreten werden. Eine Grundschuld kann nur mit einer notariell beglaubigten Löschungsbewilligung des Gläubigers aus dem Grundbuch gelöscht werden.

Viele Grüße

Ralf Sindermann

Interhyp AG