Grundlagen Vorkaufsrecht Doppelhaus
Ich möchte eine Doppelhaushälfte kaufen habe mit den Verkäufern geeinigt über den Preis waren beim notar wir haben den kaufvertrag zuhause zur Dursicht Eine Bekannte von uns hat mit den neuen Nachbarn geredet Und die behaupten eigentlich haben sie ein vorkaufsrecht. Der Verkäufer hat uns nichts davon gesagt und im Grunbuch steht auch nichts kann das sein oder erzählen die Nachbarn quatsch um die Leute zu verunsichern die haben wohl Krieg
5 Antworten
Wenn das Vorkaufsrecht notariell gemacht wurde, dann dürfte kein anderer auch ein Vorkaufsrecht haben. Wenn man den Kaufvertrag zu Hause zur Durchsicht hat, hat man nicht gleichzeitig ein Vorkaufsrecht. Ein gültiges Vorkaufsrecht kostet rund 300 Euro - ich spreche da aus eigener Erfahrung.
Ein Vorkaufsrecht bei Immobiliengeschäften besteht ausschließlich für die Mieter der Immobilie. Diese müssen den Kaufvertrag zur Kenntnis bekommen und können den dann ggf. übernehmen. Da muß dann auch nix im Grundbuch eingetragen sein oder so. Nachlesen kann man das im BGB. http://dejure.org/gesetze/BGB/577.html
Ein "echtes" Vorkaufsrecht steht im Grundbuch.
Hallo sirocool77, ein Recht wie das Vorkaufsrecht ist erst dann wirksam, wenn es im Grundbuch als Belastung in Abt. II festgehalten und dokumentiert ist. Also in deinem Fall besteht kein einklagbares Vorkaufsrecht. Gruß Hans Helge
nein haben sie nicht