Grundlagen des Rechts = Privatrechtslehre?
Ich hatte an der Uni "Grundlagen des Rechts" (4,5 ECTS) sowie "Rechtliche Aspekte der Pferdewirtschaft" (1,5 ECTS). Für den Master, den ich machen möchte, sind nun 3 ECTS aus Privatrechtslehre gefordert. Kann mir da wohl etwas angerechnet werden?
Natürlich frage ich auf der FH direkt nach - tippe gerade am E-Mail - aber ich bin neugierig und würde es gern schon vor dem Wochenende wissen.
1 Antwort

Ich denke es kommt sehr drauf an, was in Grundlagen des Rechts behandelt wurde, aber ich persönlich bin mir nicht sicher, ob du damit wirklich was in Privatrecht anrechnen lassen kannst, einfach weil Privatrecht als echtes 'Fach' nochmal etwas mehr als die blutigen Grundlagen umfasst.

Wir hatten die Kapitel Verfassungsrecht, Unionsrecht, Verwaltungsrecht, Gewerberecht, Bau- und Raumordnungsrecht, Wasser- und Forstrecht, Rechtsschutz und Privatrecht allgemein, Schuldrecht, Sachenrecht.