Grundgesetz Artikel 1.3 und 5.2 Erklärung?

3 Antworten

Die Artikel 1 bis 20 GG sind so genannte Grundrechte. Sie sind nicht nur Absichtserklärungen, sondern sie sind verbindliche Rechte, auf die sich jeder Bürger berufen kann.

Normalerweise kann man durch ein Gesetz und mit einer zwei Drittelmehrheit im Bundestag das Grundgesetz (GG) verändern. Das gilt aber nicht für die Grundrechte, insbesondere Art. 1. Sie gelten ewig (Ewigkeitsklausel) und dürfen nicht abgeschafft werden.

Art. 1 Absatz 2 "... binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung" bedeutet also. Das die erlassenen Gesetze und die staatliche Gewalt, nicht gegen die Grundrechte verstoßen dürfen. Beispiel: Wenn die Polizei eine Maßnahme gegen Dich ergreift (vollziehende Gewalt), darf sie Deine Menschenwürde nicht verletzen. Sie darf Dich beispielsweise nicht foltern, um Dich zu einer Aussage zu bewegen.

Beim Artikel 5 Absatz 2 hat man sich ein Hintertürchen offen gehalten. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Deshalb steht sie im GG. Aber sie hat Grenzen. Und diese werden in anderen Gesetzen festgelegt.
Um ein extremes Beispiel zu nennen: Du darfst in Deutschland beispielsweise nicht den Holocaust (Vernichtung der Juden während der Nazizeit) leugnen. Wenn Du die Meinung vertrittst, dass die Nazis die Juden nicht verfolgt und vernichtet haben, dann ist diese Meinung nicht durch das GG geschützt und es kommen andere Gesetze zur Anwendung. In dem Fall der § 130 Strafgesetzbuch (StGB). Dein Verteidiger könnte vor Gericht nicht mit dem Artikel 5 GG argumentieren, wonach Du nur Deine Meinung verteten hast. Das ist mit dem Absatz 2 im Artikel 5 gemeint.

Gruß Matti

Das gilt aber nicht für die Grundrechte, insbesondere Art. 1. Sie gelten ewig (Ewigkeitsklausel)

Stimmt nicht ganz. Die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 GG schützt nur Artikel 1 und Artikel 20 GG.

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

https://dejure.org/gesetze/GG/79.html

@PatrickLassan

Danke. Demnach könnte die Meinungsfreiheit per Gesetz abgeschafft werden? Theoretische Frage. Dass sie eingeschränkt werden darf, ist ja schon klar.

@Kuhlmann26

Wahrscheinlich nicht, denn Artikel 1 GG schützt in gewisser Weise auch die übrigen Grundrechte.

Artikel,: 5.2

Sobald du jemand mit deiner freien Meinung angreifst, etwas behauptest, was nicht der Wahrheit entspricht, z.B.leugnen des Holocaust, kann man nicht mehr von freier Meinungsäußerung reden.

http://www.artikel5.de/

https://www.planet-schule.de/wissenspool/grundgesetz/inhalt/sendung-gg-19-19-gute-gruende-fuer-die-demokratie/hintergrund-artikel-5.html

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Artikel 1.3.

Fühlst du dich in deiner Würde angegriffen,dann kannst du dagegen klagen.

https://www.planet-schule.de/wissenspool/grundgesetz/inhalt/sendung-gg-19-19-gute-gruende-fuer-die-demokratie/hintergrund-artikel-1.html