Grundgebühr für Wasserzähler?

8 Antworten

In den meisten Städten ist die Wasserversorgung in der Hand der Kommune oder den Stadtwerken, die wiederum der Kommune gehören.

Auf dem Land trifft man häufig auf Wasserversorgungszweckverbände, die durch den Zusammenschluss mehrerer Kommunen, einen oder mehrere Trinkwasserbrunnen betreiben und das gesamte Leitungsnetz.

Die Wasserversorgung hat somit auch gar nichts mit Steuergeldern zu tun, sondern muss sich komplett selbst tragen. Allenfalls bei Neuinvestitionen gibt es vielleicht staatliche Zuschüsse aus Steuermitteln.

Zur Wasserversorgung gibt es jeweils eine Satzung, in der auch die Gebühren enthalten sind, die örtlich zu bezahlen sind.

Die Grundgebühren werden nicht nur für den Zähler kassiert, sondern im Grunde für den Unterhalt des gesamten Leitungsnetzes, dessen Zustand nicht von der Menge des abgenommenen Wassers abhängt.

... eine Grundgebühr für Wasserzähler kennt mein Versorger nicht, er kennt nur eine Grundgebühr (Miete nebst Einbau u.a.).

Schaue somit in die Rechnung/den Bescheid des Lieferanten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Grundgebühr berechnet der Versorger an Hand der Durchflussmenge je Zeiteinheit durch den Hauptwasserzähler der Immobilie. Je größer der Zähler ist (N1 bis N3, 4, 5 ..., desto höher ist die Grundgebühr. Oft sind (noch) unnötig große Zähler eingebaut die den Grundpreis und damit den Wasserpreis unzulässig verteuern. Die Eigentümer/Vermieter sind deshalb im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes gehalten zu prüfen, ob für die Anzahl angeschlossenen Wohnungen u. U. ein kleinerer Zähler ausreicht und damit die Wasserkosten reduziert werden können. Wenn  das zutrifft, ist der Versorger verpflichtet, auf seine Kosten einen angemessenen (kleineren) Zähler zu installieren. Tabellen sind dazu im Netz zu finden. Auch in der Gebührensatzung des Versorgers gibt es  dazu Informationen. Die Jahresgrundgebühr wird auf die Jahreskosten des Frischwassers aufgeschlagen. Die Summe durch den gemessenen Verbrauch geteilt und daraus resultiert der Preis je m³ Frischwasser der den Mietern berechnet wird. Ungerechterweise zahlen also Mieter mit wenig Verbrauch auch weniger Anteil an der Grundgebühr. Der BGH hat dazu (leider) bisher seit Jahren nicht abschließend geurteilt..

In den Abrechnungen der Messdienste (ista usw.) kommen dann je WZ in den Wohnungen noch Zählermiete und Ablesekosten hinzu. Die Kommunen schlagen dann noch Weiterleitungsgebühren vom HZ zu den Wohnungen drauf um zu schröpfen.

Wenn du zu deinem Vermieter gehen würdest und die Belege anschaust, dann wirst du sehen, dass auf der Rechnung des Wasserversorgers nicht nur die verbrauchte Wassermenge aufgeführt ist, sondern auch eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr. Das ist vollkommen normal, ist bei allen Wasserversorgern so.

Diese Grundgebühr darf natürlich auch mit umgelegt werden, da sie dem Vermieter regelmäßig entstehen. Bei vielen Nebenkostenabrechnungen fällt das nur nicht auf, weil der Vermieter nur die Gesamtsumme für das Wasser aufführt, was okay ist. Manche führen den Betrag separat auf. Es ist also okay in deiner Abrechnung deine Frage betreffend.

An der Richtigkeit der Abrechnung habe ich nicht gezweifelt. Ich frage mich nur, wie der Betrag entsteht. Da die Grundgebühr für den Zähler ja offensichtlich nicht durch dessen Kaufpreis und Einbau erklärt werden kann. Auch wenn er alle 6 Jahre ausgetauscht wird. Da wird wohl noch mehr mitfinanziert.

@HanslWurst

So darfst du das nicht betrachten. Der Wasserversorger hat diese Grundgebühr nun mal in seiner Kalkulation enthalten. Es geht nicht um die Finanzierung, es sind Kosten, die dem Vermieter durch die Wasserversorgung entstehen. Natürlich kalkuliert der Wasserversorger die Kosten des Zählers mit in den Preis ein, das ist doch normal.

Ob es sich tatsächlich um die Gebühr handelt, die der Wasserversorger in Rechnung stellt, kannst du nur durch Belegeinsicht beim Vermieter heraus finden. Vielleicht steckt hinter der Gebühr auch etwas anderes. Aber das kann man aus der Abrechnung nicht erkennen.

Vielleicht ist es die Miete für die Wasserzähler in den Wohnungen. Auch das wäre legitim und umlegbar.

die grundgebühr ist für deinen einzelnen zähler

ist die macht des wasserwerkes

ist leider so nicht richtig

@ChristianKlaus

stimm, die zählermiete ist fürs haus

bei uns 153€ im jahr

@MedenaGrill

die Wasserwerke müssen das Leitungsnetz instand halten, dafür die Grundgebühr, um die Kosten dafür darauf umzulegen, was früher in den Wasserpreisen enthalten war. Dafür sind die Preise für den Kubikmeter Wasser niedriger geworden.

@MedenaGrill

informiere Dich bitte selber beim Versorger, wirst die gleiche Antwort bekommen

@ChristianKlaus

es interessiert mich nicht so besonders