Grunderwerbssteuer bei Enkelin?
hallo,mein Mann und ich haben das haus meiner Oma gekauft,zu einem angemessenen preis der aus einem gutachten hervorging.da ich ja die enkelin bin fällt ja normalerweise keine grunderwerbssteuer an-dachten wir...3monate später bekommt mein Mann nun Post dass er seine hälfte bezahlen soll und die hälfte seine Ehefrau(also meine) wegfällt.Ist es nicht so ,dass ehepartner gleichgestellt sind??
wenn dort nicht stehen würde dass die ehefrau nichts zahlen muss,hätte ich gedacht es wäre ein Versehen aber anscheinend weiss das finanzamt ja bescheid
6 Antworten
Hättest DU das Haus alleine gekauft, sähe es anders aus ! Nachträglich hätte man dann immer noch......
EHRLICHKEIT zählt heute nicht mehr viel - jedenfalls nicht dort, wo man dann ohne Zweifel schlußfolgert, das andere ebenso ehrlich denken und handeln wie man selbst. Vertrauen in AMT UND WÜRDEN sind dabei heute meist ein beinahe tödlicher Fehler - zumind. finanz. gesehen.
Du glaubst doch nicht im Ernst, das die klebrigen Pfoten vom Fiskus auch nur auf einen CENT beim deutschen Bürger verzichten, den sie - wie heißt es so niedlich und liebevoll >BEITREIBEN< können, ODER ? Hinzu kommt dann noch, das es nach dem sog. "geltendem Recht" tatsächlich so ist, das keine direkte Verwandschaftlinie bei deinem Mann vorliegt - also muß er löhnen !
Unsere Polit-Zirkus braucht doch außerdem ach so dringend Kohle um sie ( meist ) sinnlos zu verprassen. Politische Image-Pflege und Arbeitsplatz-Sicherung muß halt eben sein und ist entsprechend teuer, und es gibt nebenbei ja genug treu- und redlich >schaffende Bürger< die den ganzen Murks bezahlen - und die Klappe halten.
Hallo.
Ja das ist so . Sie sind Enkelkind und ihr Mann hat damit nichts zu tun.
Er müsste auch im Unterhaltsfall nicht für deine Mutter aufkommen.
Bei Erben und Unterhalt gilt der Verwantschaftsgrad. Wäre ein 'Wohnrecht eingetragen für deiner Oma währe das vor einigen Jahren auch nicht der fall gewesen.
Mit Gruß
Bley 1914
Das Finanzamt hat recht.
Der Erwerb ist dann steuerfrei, wenn es sich um einen Erwerb zwischen Verwandten in gerader Linie oder um einen Erwerb zwischen Ehegatten/Lebenspartnern handelt.
so wie ich das verstehe, du erbst, trotzdem fällt die Grundsteuer an; das ist gegenüber dem Finanzamt geschuldet.
und was sagt Nr. 1 aus?
Die Befreiungsvorsvorschrift ist § 3 Nr. 6.
Und wenn Du diese Nummer genau list, findest Du auch den Satz 3 mit der Begünstigung von Ehegatten, jetzt erweitert auf den Partner in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft.
ja genau so hab ich das auch verstanden...
da gehts zwar hauptsächlich um die Sache mit den Lebenspartnern aber dort steht auch der Absatz 6 nochmal anders und verständlicher formuliert.
so wie ich das verstehe, du erbst, trotzdem fällt die Grundsteuer an;
In der Frage geht es weder um eine Erbschaft noch um Grundsteuer, sondern um einen Verkauf unter Verwandten und Grunderwerbsteuer.
Hallo.
Wenn ihr beide im Grundbuch steht , sicher muss dein Mann zahlen.
Mit Gruß
Dein Ehemann ist mit der Oma nicht in gerader Linie verwandt, deswegen greift die Ausnahme nicht.
ja aber so steht es doch im Grunderwerbssteuerrecht drin oder versteh ich das da falsch?
was soll da stehen?
Nr. 4 - Grundstückserwerb vom (!) Ehegatten - liegt nicht vor
Nr. 6 - liegt vor
Nr 6.,genau und da steht ja dass den Personen in Satz 1 und 2 DEREN Ehepartner gleichgestellt sind.Vielleicht steh ich auf dem schlauch;-) .
Du hast aber ja weder einen Erwerb unter 2500€ noch einen Todesfall noch einen Schenkung. Damit geht es um keinen Fall aus 1 oder 2.
Nummer 6 sagt im letzten Satz aus wem die Nr. 6 geannnten Personen gleichgestellt sind - nämlich dem Ehegatten etc.
da steht nicht Ehegatten sind gleichgestellt ...
der Bescheid ist richtig
man könnte auch sagen für die Personen aus Nr. 6 gilt Nr. 4 (dem Sinne nach)
achso .dann finde ich das aber bisschen unglücklich formuliert....denn dieses "deren ehepartner" bezieht sich ja eigentlich auf die genannten Personen und nicht auf den ehepartner des verkäufers.dann müsste da normal stehen:die genannten Personen sind mit dem ehepartner des Veräußerers gleichzusetzen oder nicht. Danke schon mal,werde mal den Notar kontaktieren,der hatte uns nämlich versichert dass keinerlei Grunderwerbskosten anfallen.was ein hick hack ;-)
Da wäre es ja sinniger gewesen es auf mich laufen zu lassen und dann hätte ich die hälfte auf meinen mann umschreiben lassen...wären zwar auch kosten angefallen aber weniger wie so
Ja, wäre es. Das hätte euch ein Steuerberater auch gesagt.
das könnte allerdings ein Steuerumgehungsgeschäft sein ... da sollte der Steuerberater erstmal prüfen, ob die Steuer dann nicht trotzdem anfällt ...
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__42.html
Abgabenordnung (AO) § 42 Missbrauch von rechtlichen GestaltungsmöglichkeitenDurch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden.
So!es ist mit dem Finanzamt geklärt....Es ist tatsächlich so ,dass mein Mann NICHTS zahlen muss! Haben sich auch nicht geäußert was da schief gelaufen ist aufjedenfall war es gut ,dass wir widerspruch eingelegt haben...sonst wären wir nun mehrere tausend euro ärmer!!
Und was ist mit Satz 3 in der Vorschrift, wonach Ehegatten den Erwerbern gleich stehen?