Grundbucheintragung nachträglich für die Frau?

7 Antworten

Wenn Ihr verheiratet seid, dann hast Du bei einer Scheidung automatisch Anspruch auf den Zugewinnausgleich, wenn Ihr nichts anderes vereinbart habt. Ständest Du im Grundbuch, wäre das für ihn nachteilig.

Klar ist das möglich. 1. Dein Mann kann dir bis zu einem Wert von 400.000€ eine Schenkung geben, die steuerfrei ist. 2. Der Eintrag im Grundbuch muss beim Notar erfolgen und die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Hauses.

Ob du im Grundbuch eingetragen bist oder nicht hätte erstmal nur rechtliche Konsequenzen bezüglich des "Bleiberechts" bei einer Trennung - denn nur derjenige, der im Grundbuch steht, hätte dann Anspruch darauf, auch weiter im Haus zu wohnen.

Nur durch den Grundbucheintrag würde dir jedenfalls nicht mehr vom Haus "gehören" als es bisher tut. 

Bei der Aufteilung des Zugewinns im Fall einer Trennung oder Tod eines Ehepartners spielt es keine Rolle, wer im Grundbuch steht oder nicht, denn das was jeder vor der Ehe bereits allein besaß (bzw. der Geldwert dessen), gehört ihm ja auch am Ende der Ehe wieder allein, und nur das, was während der Ehe hinzugekommen ist (z.B. die Wertsteigerung am Haus o.ä.) wird durch zwei geteilt....

Wenn Du im Grundbuch stehst, haftest Du als Miteigentümerin auch für die Schulden, die auf dem Haus/Grundstück lasten. Wenn Ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, wird im Falle der Scheidung der Anfangswert des Hauses gerechnet. Durch das von Dir reingesteckte Geld ist das Haus mehr Wert. Dieser Mehrwert als Zugewinn gerechnet und geteilt. 

Ja aber der Wert was das Haus vohrer Wert war gibt es leider nicht. Wir haben keine Begutachtung vom Haus machen lassen. Daher könnte man diesen Wert schwer ermitteln bis hin zu gar nicht. Man kann zwar durch Rechnung etc nachweisen was rein geflossen ist aber die viele arbeit die so gemacht wird eben nicht. Daher wäre es meinem Mann sehr wichtig das ich mit rein geschrieben werde. Bis her habe ich mir darüber keinerlei Gedanken gemacht sondern einfach mit gezahlt. Aber nun sehen wir es eben bei Freunden wie es doch mal sein kann und dann zahlt die Frau und der Mann hat alles alleine und bleibt auf 300.000Euro sitzen.
Das ist leider wahre Realität. Aber aus anderen Gründen war sie nicht im Grundbuch, bei mir standt es nur nie zu Frage.Vielleicht etwas leichtsinnig aber wenn man verliebt ist:-)

@Shila1989

Ja, das sehe ich ein. Es ist ja aber so, dass - wenn der Kredit nicht mehr bedient werden kann, das Grundstück zwangsversteigert wird. Insofern ist es für mich nicht klar, weshalb es bei Deinen Freunden anders läuft. Aber darum geht es ja nicht. Mein Mann und ich standen vor einem ähnlichen Problem - bei uns ging es aber nicht um die Absicherung im Falle einer Scheidung sondern um Absicherung im Todesfall ( mein Mann hat aus erster Ehe zwei Kinder). Wir haben uns beim Notar beraten lassen. Das würde ich Euch auch empfehlen. Vielleicht gibt es ja noch eine andere Möglichkeit z. B. eine vertragliche Regelung im Falle einer Scheidung. In dem Fall solltet Ihr auch über eine Erbschaftsregelung nachdenken, denn im Falle des Todes Deines Mannes bist Du nicht automatisch Alleinerbin, auch wenn Ihr vielleicht keine Kinder habt. 

Ja das geht und das ist sinnvoll. Es wäre dann aber eine Schenkung, Die ist steuerfrei an den Ehepartner bis zu € 500.000. Und der Kreditgeber der 1. Hypothek müßte sicherlich zustimmen , Kommt den Vertrag an diesbezüglich,

Bis das der Tod Euch scheidet, gilt nämlich oft nur bis eine eine hübsche schlanke Blonde kommt. Wer weiß was in ferner Zukunft passiert,