Grundbucheintragung Grundschuldbestellung?
Wir haben vor 2 Jahren im zuge der Anschluß Finanzierung die Bank gewechselt.In den Anforderungsunterlagen der neuen Bank stand auch,das wir meinen Titel des Wohnrechtes ändern müssen und die Grundschuldbestellung oder Buchungsgrundschuld der neuen Bank eintragen müssen ins Grundbuch.Haben wir getan und bezahlt.Stehen jetzt beide drin.Knapp ein Jahr später 2016 kam die Löschungsbestätigung der alten Bank bei der jetzigen Bank an.Im Jannuar 18 kam diese Löschungsbestätigung bei unserer Notarin an mit der Aufforderung das der Erfüllung des Darlehnsvertages der Löschung der alten Bank zu beantragen ist.Also nochmals bezahlen??? oder kann man die Bank zu einer Kostenübernahme bewegen da wir ja schon 2x bezahlt haben(Kosteneinzugsstelle der Justiz + Notarkosten).Evl hat ja jemand Erfahrungen diesbezüglich.
4 Antworten
Da hast du schlecht verhandelt.
Du benötigst Geld und gehst zu Bank 2, machst aber keine Abtretung von Bank 1 zu Bank 2, sondern es wird eine weitere, neue Grundschuld bestellt und ein Wohnrecht macht einen Rangrücktritt.
Gleichzeitig hast du dich bei der Bestellung von 2 verpflichtet Nr. 1 zu löschen, damit Bank 2 der 1. Rang weiterhin sichergestellt ist. Warum Bank 1 der Bank 2 keinen Rangrücktritt eingeräumt hat?
Normal wäre die Löschungsbewilligung von Bank 1 zu dir nach Hause gekommen und du hättest freie Wahl gehabt: löschen oder nicht.
Jetzt bleibt dir keine Wahl, du musst löschen. Die Notarkosten hierfür können meiner Meinung nach nicht hoch sein. Die Gerichtskosten nach 14140 GNotKG fallen an.
Aber die Notarin sollte dir dies ebenfalls erklären können, zumindest warum sie die Löschung erhalten hat.
Was ich an der Sache nicht verstehe ist, wieso nicht einfach im Zuge der Neufinanzierung die für die alte Bank bestellte Grundschuld auf die neue übertragen wurde. Offenbar habt Ihr gleich 2 Grundschulden eintragen lassen, wieso auch immer.
Das sind 2 Geschäftsvorfälle mit jeweiligem Kostenaufwand.
Was das mit dem "2x bezahlt haben"sein soll ist für mich nicht nachvollziehbar. Bei Notar und Grundbuchamt fallen jeweils separat Kosten an. Das ist ein einziger Vorgang.
Für solche Kosten stehen Sie ein!
ja euer notar