Grundbucheintrag veraltet, verstorbene Person noch eingetragen?

5 Antworten

wer ist denn zuerst gestorben die Stiefoma oder der Opa

vorausgesetzt, sie waren verheiratet und es gibt keine weiteren Erben

hat die Stiefoma den Opa überlebt, erbt der Staat (wenn es sonst keine Erben gibt und auch kein Testament)

hat der Opa länger gelebt, erbt er von der Stiefoma, und er vererbt weiter an seine leiblichen Kinder

Nein leider ist der Opa zuerst gestorben.Dann kann das Haus ja nie verkauft werden oder steh ich da auf dem Schlauch ?

@Patty474

wenn der Staat geerbt hat, gehört die Hälfte dem Staat - es ginge dann z.B. eine Erbausenandersetzung durch Versteigerung (=Auflösung der Erbengemeinschaft)

@frodobeutlin100

Und könnte ich meine Hälfte dem Staat verkaufen?Verschenken?Das Haus ist stark sanierungsbedürftig fast nichts mehr wert obwohl es jede Menge Käufer und Interessenten gibt.Die laufenden Kosten würden mich auffressen auf Dauer

@Patty474

das Haus als solches ist vielleicht nicht viel wert - aber evtl. das Grundstück - sprich doch mal mit der Stadt / Gemeinde - evtl. lässt eine Versteigerung umgehen ...

@frodobeutlin100

Das Grundstück ist kaum ein Heller wert , ehemalige DDR und Reihenmittelhaus ohne Grundstück zusätzlich.Ich hatte Käufer und nun das, hätte ich das gewusst ich hätte das Erbe ausgeschlagen.Meine Mutter sagte es sei alles geregelt und berichtigt.

@Patty474

https://www.anwalt.org/anfechtung-annahme-erbschaft/

Unter bestimmten Umständen kann man die Annahme der Erbschaft anfechten (also auch nach der Annahme noch ausschlagen)

Ob das bei Dir noch ,öglich ist, müsste ein Anwalt prüfen - dann wärst Du die Immobilie und die Kosten los

@Patty474

vielleicht wusste es deine Mutter auch nicht besser. Sie hat die Berichtigung nach ihrem Vater veranlasst. ( Erbschein sie und die Stiefmutter) . Hast du alle Unterlagen der Mutter durchgesehen, ob hier irgendwo noch ein Vertrag rum geistert mit welchem die Stiefoma ihr den Anteil übertragen wollte? . Die Eigentumsanteile gehen nur auf: wenn entweder Opa Alleineigentümer war oder Opa und Oma Eigentümer zu 1/2 und Opa hatte per Testament die Ehefrau enterbt.)

Du könntest Einsicht in die Handakten des Grundbuchblattes beantragen.

Lieber ein Ende mit Schrecken ( vielleicht ein Nullgeschäft) als ein Schrecken ohne Ende ( dann vererbst du das Problem an deine Erben).

Solange du als einziger Eigentümer bekannt bist, trägst du alle mit Eigentum verbundenen Kosten und Pflichten.

http://www.praxis-erbrecht.net/insolvenz_erbenermittlung.html

Du solltest dir einen Anwalt nehmen, der sich mit DDR Recht und Erbrecht auskennt.

@kabbes69

das ist kein Problem des DDR-Rechts ...

für die Mutter war immer alles in Ordnung - die Stiefoma ist gestorben, sie hat einfach níchts gemacht und weiter in dem Haus gewohnt

... erst jetzt fällt auf, dass das Grundbuch unrichtig ist und die Erbin nur die Hälfte der Mutter erbt, die andere Hälfte gehört den Erben der Stiefoma - gibt es keine, dem Staat

außer die Stieoma hätte der Mutter ihre Hälfte testamentarisch vermacht - nur wenn sich dieses Testament (falls es eins gibt) nicht auffinden lässt, ist die Situation wie oben

@frodobeutlin100
Das Grundstück ist kaum ein Heller wert , ehemalige DDR und Reihenmittelhaus ohne Grundstück zusätzlich.

Das ist der Passus, der mich etwas an DDR Recht ( Garagenrecht ähnlich Erbbaurecht) erinnert. Mir selbst nur vom Lesen bekannt.

War eher als Hinweis gedacht, so rein vorsorglich

Wer hat denn damals die Sachen deiner Stiefoma geerbt? War das deine Mutter? Vielleicht war sie ja von der Stiefmutter adoptiert worden? Was ist mit der Wohnung passiert, in der deine Stiefoma wohnte?

Wenn du nachweisen kannst, dass deine Stiefoma tot ist und deine Mutter geerbt hat, dann wäre es ja kein Problem.

Zu eine Fachanwalt, der kann das bestimmt klären.

Ja meine Mutter hat alles behalten/bzw.übernommen aber im.Nachlassgericht liegen keine Erbscheine in diesem Fall vor.eine Sterberurkunde hab ich mittlerweile, aber sonst finde ich nichts, muss wohl weiter forschen.

Danke

Wann starb die Oma?

Es gibt auch die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Betreuer für die unbekannten Beteiligten zu bestellen. Sofern du das oben beschriebene dokumentieren kannst. Hier fallen Gebühren an über deren Höhe dich im Vorfeld keiner wirklich informieren kann. ( orientiert sich am Wert und an Zeitaufwand)

Alternativ bleibt dir die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.

Für deine weiteres Vorgehen spielt auch der Wert des Hauses eine Rolle.

Einen Anwalt benötigst du bei allem.

wende dich an einen fachanwalt für erb- oder immobilienrecht

lass dich bei einem guten (immobilien-)notar beraten