Grundbesitzstörung (Österreich)
Also. Mein Nachbar hat auf meinem (!) Grundstück einen Zaun aufgestellt, damit seine Hasen nicht entfliehen können. Da gibt es eine Hecke, die genau an der Grundgrenze verläuft - und er stellt ihn auf meine Seite. Davor hat er noch dazu meinen Holzlattenzaun abgerissen um das zu tun - ohne jegliche Genehmigung! Aber da ich kein streitfreudiger Mensch bin, habe ich ihn erst einmal stehen gelassen, und vor kurzen (demonstrativ) zwei Querverstrebungen abgeschraubt und ihm auf's Grundstück zurückgelegt. Nun bleibt die Frage: Darf ich den Zaun einfach abbauen? Bzw. gibt es da eine Frist? Danke im Vorhinein - Antwort mit den besten Belegen bekommt beste Antwort!
3 Antworten
Hi Sanitoeter,zuächst würde ich den Nachbar mit eingeschriebenen Brief auf die unberechtigte Errichtung des durch Deinen Grund und Boden dessen Entfernung fordern,eine kurze Frist setzen und nach deren frustranen Ablauf die Einbringung einer Besitzstörungsklage androhen.Zuständig das Bezirksgericht,in dessen Sprengel die Liegenschaft gelegen ist.Am besten die klage vor dem BG mündlich zu Protokoll gebn.Besser wäre sicher nee akzeptable Einigung.Das Einschreiben würde ich auf alle Fälle machen.LG Sto
Danke vielmals! Ich habe mich mittlerweile mit zwei Anwälten unterhalten, die haben beide dasselbe gesagt. Kriegst beste Antwort dafür! :)
Herzlichen Dank für Deine Einstufung.Mein Jurastudium ist schon lange her,freut mich sehr geholfen zu haben.LG Sto
Guten Abend, Sanitoeter - auf jeden Fall "darfst" oder solltest du dich in Österreich mal mit dem "Konsumentenschutz" in Verbindung setzen, es ist kostenlos.
Ich sende dir einen Link, bei dem du bitte Absatz: "Grenzen des Eigentums" sowie "Störung von Besitz" mit besonderer Sorgfalt lesen solltest.
Für den Abbau ist selbstverständlich der Erbauer zuständig, wenn deine Aussage so stimmt, ist es eindeutig ein Fall von Besitzstörung.
LG
Überdies ist die Frage, ob du eine Rechtsschutz-Versicherung hast - in ihre Zulänglichkeiten würde etwas derartiges auch gehören:
Der Grundstücksnachbar versetzt eigenmächtig den Zaun um einen halben Meter in das Grundstück des Versicherungsnehmers uvm.
gerne geschehen! - Ich freue mich, dass ich ein wenig helfen konnte!
abbauen darf er
Vielen, vielen Dank! Das hat mir wirklich sehr weitergeholfen, vor allem dass du mir sagst wo ich mich informieren soll. Gib einem Hungernden keinen Fisch, lehre ihn das Fischen! Es ist leider ein Gemeinschaftsgrundstueck, aber auf meiner legalen Bau- und Nutzfläche.