Grüne anstatt gelbe umweltplakette am Auto gehabt und wurde erwischt was passiert nun?
Also ich musste von der Schule aus einen Kollegen abholen doch war ohne Auto. Also habe ich einen Kollegen gefragt ob ich kurz mit seinem fahren darf um ihn abzuholen und er ließ mich das auch. Die Polizei hielt mich an weil aus dem Auspuff sehr viel Rauch raus kam und er hat dann in den Papieren gesehen dass der Wagen eigentlich eine gelbe Plakette hat, aber eine grüne an der Scheibe war. Also riss er die Plakette von der Scheibe und hat mir die Sache erklärt. Ich erklärte ihm auch, dass das Auto nicht mir gehört und ich es nur kurz fahre, was ihn aber garnicht interessierte. Jetzt habe ich einen Brief bekommen in dem ich beschuldigt werde Urkundenfälschung begangen zu haben und in 1 Woche eine Vernehmung habe. Droht mir jetzt wirklich eine Anzeige? (Habe keine Vorstrafen und auch nie mit der Polizei zu tun gehabt)
4 Antworten
Hallo Hebend,
schau bitte noch einmal in der Vorladung nach, ob da drin steht:
- Vorladung als Beschuldigter in einem Strafverfahren oder
- Vorladung als Zeuge in einem Strafverfahren
Eigentlich dürfte nur letzteres der Fall sein.
Sollte ersteres der Fall sein, lautet die Antwort auf Deine Frage:
Droht mir jetzt wirklich eine Anzeige?
Dir droht nicht nur eine Anzeige, sondern gegen Dich wurde ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage eingeleitet:
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§ 267 StGB - Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Der Vorladung, würde ich an Deiner Stelle Folge leisten. Einen Rechtsanwalt brauchst Du meines Erachtens nach nicht und wäre nur rausgeworfenes Geld.
Du sagst bei Deiner Vernehmung das aus, was Du hier bereits geschildert hast.
Die Polizei wird Dir nicht nachweisen können, dass Du es warst der die Plakette gefälscht / verfälscht hast oder im Fahrzeug angebracht hast, weil das schlichtweg nicht der Fall war.
Die Polizei wird die Ermittlungsakte mit Deiner Einlassung zur Sache an die Staatsanwaltschaft übersenden.
Diese wird dann das Strafverfahren gem. § 170 StPO gegen Dich einstellen, weil Du schlichtweg die Urkundenfälschung nicht begangen hast.
Schöne Grüße
TheGrow
Da steht in der Ermittlungssache Urkunden Fälschung am [...] ist ihre Vernehmung/Anhörhung als Beschuldigter erforderlich
Das wäre jedenfalls mein rat.
Man kann nur für etwas strafrechtlich belangt werden, was einem auch nachgewiesen wurde und da Du nicht derjenige warst der die Plakette gefälscht/verändert/angebracht hast, kann man Dich dafür auch nicht bestrafen.
Ja natürlich. Hast du recht, also brauche ich mir nicht mein Kopf zerbrechen oder ?
Ich will mein Führungszeugnis nämlich nicht versauen
Ich denke, dass man sich einen Kopf macht, wenn man Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, ist wohl normal.
Wer will schon einen Eintrag im Führungszeugnis haben :)
Aber wie gesagt, wenn Du die vorgeworfene Tat nicht begangen hast, kann man Dich dafür auch nicht verurteilen.
Wenn es ganz blöd kommt, könnte allenfalls laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid auf Dich zukommen
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Tatbestandsnummer:141621
Tatvorwurf: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Bußgeld: 80 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Aber selbst dieser Bußgeldbescheid wäre anfechtungsfähig, denn nur bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Begehung ist die Tat ordnungswidrig.
Ich denke nicht, dass man Dir vorwerfen kann fahrlässig gehandelt zu haben, nur weil Du nicht die Richtigkeit der Plakette überprüft hast.
Vielen vielen dank für deine Hilfe.!
Freue mich immer über ein Feedback und ganz besonders über ein Positives :)
Zu der Vernehmung musst du nicht hingehen!
Du bräuchtest einen Anwalt, der die Sache aufklärt.
Ja aber kann ich das denn nicht ohne Anwalt weil ich finde es schon beschissen noch Geld für einen Anwalt zu bezahlen wegen so einer Sache
Kommt es nicht irgendwie schuldig rüber wenn ich nicht dort hin gehe ?
april2517m//
derartige antworten sind vorsätzlicher unsinn , erhöhen nur das strafmaß.
Welches Strafmaß?? Es ist ja nicht sein Auto, also bekommt er keine Strafe.
Zu der Vernehmung musst du nicht hingehen!
Das ist natürlich völlig korrekt
Du bräuchtest einen Anwalt, der die Sache aufklärt.
Was kann denn der Rechtsanwalt aufklären, was der Fragesteller nicht selbst aufklären kann?
Ich an Stelle des Fragesteller, würde mir jedoch die Kosten für einen Rechtsanwalt sparen und selber zur Vernehmung hingehen.
Mit dem was er hier angeführt hat, langt seine Einlassung, dass das Strafverfahren gegen ihn nach § 170 StPO eingestellt wird, weil man ihm nicht das Gegenteil seiner Einlassung beweisen kann, weil das Gegenteil schlichtweg nicht der Fall war.
Du musst auf jeden Fall hingehen und die Sache aufklären. Was dir da vorgeworfen wird (die Urkundenfälschung) ist kein Spaß, dafür kannst du sogar ins Gefängnis kommen!
KAnnst ruhig hingehen, Wenn es nicht Dein Auto war, kann dir ja nicht viel passieren. Du musst zwar prüfen, ob Dein FS für das Fahrzeug ausreicht, ob es zugelassen ist, aber die Plakettenfarbe ist für Laien nicht so ohne weiteres erkennbar. Da wird dann der HAlter ein problem haben.
Also kann ich einfach nächste Woche zur Vernehmung und sage einfach genau das was auch passiert ist ?