Gründungszuschuß Arbeitsamt Selbständigkeit Stundenzahl?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

die gesetzliche Grundlage für den Gründungszuschuss findest Du im §93 SGB 3.

Dort ist von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit die Rede. Wenn Du also bei Deiner Selbstständigkeit genauso viele Stunden arbeitest, wie zuvor, sollte das erfüllt sein.

Außerdem muss noch ein Restanspruch von 150 Tagen Alg1 vorhanden sein & die Tragfähigkeit muss nachgewiesen werden.

Da es sich beim Gründungszuschuss mittlerweile um keine Pflichtleistung mehr handelt, sondern um eine reine Kann - Leistung, werden Anträge, bei denen es Bedenken gibt, z.B. bezüglich Tragfähigkeit bzw. hauptberuflicher Selbstständigkeit, meist abgelehnt.

vielen Dank - das hilft mir weiter!:-)

Wenn du dich selbstständig machst ist nichts mehr mit Teilzeit.

Selbstständig bedeutet: SELBST und STÄNDIG

Eine Selbstständigkeit kann nicht gelingen wenn man keinen persönlichen Einsatz bringt.

Das Amt prüft KEINE Stunden, denn du bist selbstständig.

Du musst dir klar werden, dass es bei einer Selbstständigkeit vorbei ist mit einer geregelten Stundenzahl.

bevor du den  Gründungszuschuß beantragst solltest du auf jeden Fall einen Existenzgründerkurs belegen, damit du lernst was als Selbstständiger auf dich zukommt und was alles von dir abverlangt wird. Auch solltest du dich steuerlich beraten lassen.

Du musst deine sozialversicherungen selbst bezahlen musst deine Einkommessteuer selbst bezahlen, musst diverse Versicherungen abschließen usw. usw.

bedenke auch, dass du verschiedene betriebl. Steuern zu bezahlen hast.

Selbstständig ist nicht so cool und locker wie du dir das vorstellst.

Mit deiner Einstellung zur Selbstständigkeit bist du schon Pleite bevor du angefangen hast.


Danke für die Tips. Aber cool und locker sehe ich das überhaupt nicht - im Gegenteil, ich weiss gar nicht ob/wie ich das schaffen kann - ich muss mich ja schliesslich noch um die Kinder und den Haushalt kümmern!!

@putzilein

Solche dinge müssen natürlich geklärt sein .... wie werden die Kinder betreut (Ganztagskindergarten, Ganztagssschule etc.)

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta4/~edisp/l6019022dstbai444940.pdf

Geschäftsanweisung zum Gründungszuschuss ....

grundsätzlich geht es darum, dass Du

1. aus dem Lesitungsbezug kommst und

2. ein tragfähiges Konzept für eine auf Dauer ausgelegte Selbständigkeit hast

... bloße Hobbies (Teilzeit) werden nicht gefördert ...

man sollte sich so einen Schritt daher genau überlegen, insbrsondere ob es familiär überhaupt möglich ist den notwendigen Arbeitseinsatz (Zeit) zu bringen ....

Danke!

DieStundenzahl ist evt. nicht ganz so erheblich, jedoch solltest du von deiner Tätigkeit  leben können, dh. Miete, Strom Krankenkasse und Lebensunterhalt zahlen können, das ist der Zweck deiner Existenzgründung. Und wenn du es schneller schaffst, dann hast du die restliche Zeit eben- frei.

Danke! Finde ich das in den Richtlinien irgendwo??

<

p>Um einen Gründungszuschuss zu erhalten musst du ein tragfähiges Konzept vorlegen. Ob das bei einer Teilzeitbeschäftigung überhaupt möglich ist, darf wohl bezweifelt werden.

Eine Selbständigkeit von der du nicht leben kannst, hat eher Hobby-Charakter

na ja - zum Glück gibt es ja 2 Verdiener in der Familie:-)