Gründe zum Umzug in ein anderes Bundesland ohne Einwilligung des sorgeberechtigten Vaters?

4 Antworten

du nennst keine nennenswerten gründe für einen umzug. dein neuer lebenspartner kann ja zu dir in die nähe ziehen und deine familie ist uninteressant. du kannst also umziehen, das kind verbleibt beim vater und du hast regelmäßig umgang.

Ich lasse mein Kind bestimmt nicht beim Vater sonst wäre ich nicht Mutter geworden !!!

@JackieeLee1

es ist ja nicht dein kind, sondern euer. und ob du es irgendwo lässt oder nicht, ist dann nicht mehr deine entscheidung. vielleicht bringt der kv das kind beim nächsten mal garnicht erst wieder und beantragt für sich das alleinige abr, weil du das kind wegschaffen möchtest um ihm umgang unmöglich zu machen. oder wie fährst du das kind 2-3 mal die woche und alle 14 tage zum vater`? ich würde es auch einbehalten an seiner stelle, ummelden und dir eine umgangsvereinbarung und unterhaltsforderung vorlegen.

wenn du meinst.

nennenswerte gründe sind zum beispiel die bildung einer intakten familienstruktur - und das jemand das aufenthaltsbestimmungsrecht hat. das ist ganz was anderes als die gemeinsame personensorge.

keine ahnung, woher dieses "halbwissen" bezüglich sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht seien dasselbe kommt. aber sachbezogen ist das völlig unhaltbar.


@pony

nennenswerte gründe sind ein arbeitsplatz den es nur dort gibt oder unglaublich bessere bildungschancen für das kind. ein neuer freund ist dabei völlig unerheblich, genauso wie die andere familie. dein halbwissen über das sorgerecht ist nicht mal welches, weil du überhaupt keine ahnung hast.

abr ist bestandteil des sorgerechtes und wie du nicht weißt, drum erklären wir es noch einmal - liegt es in der regel bei beiden eltern. nun troll dich.

Eine feste Anstellung, die Euch einen garantierten Lohn sichert, der Euch von zBsp. H4- Leistungen , Aufstockungen oder Wohngeld unabhängig macht un eine langfristige Perspektive beinhaltet

die Aufnahme eines schon geplanten Studiums vor der Schwangerschaft an einer bestimmten Uni .. die Einschreibung muß vorliegen

nur einen neuen Lover zu haben ist kein Grund, der ist ja auch jederzeit austauschbar .. nicht der echte Vater! 

drum es geht aber  wenn ihr sofort eine Ehe schließt., dann lege die standesamtliche Anmeldung zur Trauung vor

Da mußt wirklich mit Gericht oder Anwalt reden. Wenn jetzt auf "die schnelle" eine Antwort möchtest, würde ich es bei "justanswer" probieren. Das kostet zwar 15€, allerdings beraten Dich da Anwälte.

sie kann sich das geld sparen und eine monatelange auseinandersetzung sich ersparen, die sie unter umständen sicher verliert, wenn kv sehr schnell reagiert. was sie benötigt ist die einsicht das es so nicht funktioniert und ihre gründe an den haaren herbei gezogen sind. sie benötigt hier eine mediation bei der die eltern reden und eine lösung für das gemeinsame kind finden. ein anwalt wird konfrontation schaffen und den vater vielleicht sogar recht zügig in die situation versetzen handeln zu wollen.