Grübel ich berechtigterweise - Arbeitszeugnis?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hey! Ich falle auch über das "immer zufriedenstellend". Das ist Note drei und Mittelmass, m.E. trotz des "immers". Das passt nicht so recht zum Rest, kann aber auch einfach ein Formulierungsfehler sein.

Bist Du Führungskraft? Dann würde mich noch der Satz "kooperative Zusammenarbeit" etwas irritieren.

Insgesamt denke ich aber ist das nicht schlecht, man meint ja auch immer irgendwelche versteckte Hinweise suchen zu müssen. Oftmals hat es der Verfasser gut gemeint, aber sich ungünstig ausgedrückt. Im Zweifel sprich doch mal über die für Dich fraglichen Passagen mit dem Verfasser ... wenn das möglich ist. Gruss

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Leider lässt sich am dem zweiten Satz nichts mehr rütteln, habe ich bereits versucht.

Da ich voraussichtlich allerdings aus denn Unternehmen ausscheiden werde, bekomme ich noch ein Zeugnis meiner jetzigen Abteilung, dort gibt es noch die Chance durch selbiges Abteilungszeugnis diesen zweiten Satz zu korrigieren. Es werden nämlich alle Zeugnisse in einem Durchschnitt zusammengerechnet und dann als Abschlusszeugnis zusammengefasst.

Nein ich bin keine Führungskraft. Da ich in einem Konzern arbeite schreiben externe Abteilungen die Zeugnisse - das Beste daran ist, dass die Beurteilungen aus vorgefertigten Sätzen wie ein Baukasten zusammengesetzt werden und man nichts frei formulieren kann. :XD

Ich denke allerdings, ich könnte mich unabhängig von dem zweiten Satz ruhig in die Bewerbungsphase trauen, oder was meinst du? :)

@Pippo90

Klar kannst Du das. Es sind ja wesentliche Teile durchaus auch gut bewertet worden. Viel Erfolg wünsche ich Dir. Gruss Don

Ja, solche Zeugnisse sollen immer wohlwollend formuliert sein, jedoch gibt es auch hier unterschiede in kleinen Formulierungen die dir einen Aufschluss darüber geben, ich ziziere:

"stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt" = sehr gute Leistungen; "stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt" = gute Leistungen; "zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt" = vollbefriedigende Leistungen; "stets zu unserer Zufriedenheit erledigt" = befriedigende Leistungen; "zu unserer Zufriedenheit erledigt" = ausreichende Leistungen; "im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt" = mangelhafte Leistungen; "zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht" = unzureichende Leistungen.

Schau gerne einmal hier: https://www.jobware.de/Ratgeber/Der-Geheimcode-im-Arbeitszeugnis.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank :)

Um ein Arbeitszeugnis ernsthaft beurteilen zu können, sollte es immer im Original (persönliche Angaben schwärzen) beurteilt werden.

Es gibt so viel mehr als nur eine Formulierung. Die gesamte Gliederung, evtl. Rechtschreibfehler, Punkte an bestimmten Stellen etc.

Wenn du das hier nicht öffentlich machen möchtest ist das völlig okay, frage doch mal bei der Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hört sich ma gut an. Bis auf den 2. Satz mit dem zufriedenstellend. Hätte man schöner ausdrücken können. Frage mal jmd. diesbezüglich.

Vielen Dank für deine Antwort. :)