Großes Problem bei Weiterbewilligungsantrag! Bitte um Hilfe!

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast ja schon hervorragende Antworten bekommen. - Gib niemals etwas ab, ohne eine Bestätigung dafür zu bekommen.

Hier meine Tipps zum Umgang mit den Jobcentern:

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger behandelt.

Siehe hierzu auch diese Information von gegen-hartz:

Wenn Hartz IV-Anträge verloren gehen

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wenn-hartz-iv-antraege-verloren-gehen-9001291.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos „im Vertrauen“ landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt als Zeugen eine Begleitung mitnehmen. Diese muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. - Es gibt auch ehrenamtliche Behördenbegleiter. - Google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterlotsen sind wertvolle Zeugen, und (die meisten?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen, und bestenfalls kennen sie sich auch noch mit Gesetzen aus. - Zum Amt mit einer Begleitpersonen zu gehen ist in Deiner Situation sehr empfehlenswert.

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Macht das Jobcenter Dir weitergehend Schwierigkeiten, dann hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Hartz IV sehr erfahren.

Danke für deine schnelle Antwort. Das kuriose ist nur die wollten von mir noch nicht mal den Perso sehen, desweiteren, ist das hier so, das man bei dem Weiterbewilligungsantrag keinen Termin braucht sondern die Damen am Empfang da durchschauen ob alles beigefügt wurde. Nur warum zum Teufel soll ich jetzt nochmal komplett wie bei einem Erstantrag alles abgeben??? Sehe ich irgendwo nicht ein, denn bei mir hat sich nichts geändert ich bin auch in keine neue Wohnung seit letztem Jahr gezogen. Die Betriebskostenabrechnung 2011 hat doch nichts mit dem weiterbewilligungsantrag zu tun und selbst wenn, würde ich noch verstehen das ich die von 2012 vielleicht abgeben soll aber von 2011??? da habe ich noch in einer anderen stadt und anderem Bundesland gewohnt. Die Betriiebskostenabrechnung von 2011 liegt mir auch gar nicht vor da ich keine von meinem alten Vermieter bekommen habe. Ich habe sogar ein paar Unterlagen und Nachweise mehr beigefügt, wie ich eigentlich sollte.

Mit dieser "Antwort" kommentierst Du eine Antwort, die Du von jemandem bekommen hast. - Setz das vorsichtshalber nochmal direkt unter die entsprechende Antwort, damit er darüber automatisch per Email benachrichtigt wird. Denn so kriegt derjenigen Deine Worte vermutlich gar nicht mit.

Achte immer darauf, ob da steht "Mail-Nachricht bei Kommentar erhalten", da klick dann auch drauf. - (Wenn da steht "... beenden", klick nicht drauf, Du willst ja die Möglichkeit der Benachrichtigung nicht beenden.)

Ganz generell : Daten dürfen nur dann erhoben werden, wenn dafür eine Rechtspflicht besteht bzw. wenn die Erhebung dieser Daten nötig und zulässig ist, damit der Leistungsträger eine ganz bestimmte konkrete Aufgabe erledigen kann. Er muss auf Verlangen des Betroffenen seine Datenerhebung begründen (= ihren konkretem Sinn und Zweck nennen) und auch die Rechtsgrundlage für seine Erhebung benennen. Das kann man verlangen . Unnötige und doppelte Datenerhebungen sind unzulässig. Insofern kann/ sollte man vor jeder Datenerhebung zunächst sich (und den Erhebenden) fragen, wofür genau diese Daten erforderlich sind und ob die Informationen nicht bereits anderweitig vorliegen bzw. besorgt werden können . (->§ 65 SGB I und § 67a SGB X).-

habe auch den Gerichtsbeschluss beigefügt, wo festgesetzt wurde, wieviel der Kindesvater im Monat zu zahlen hat (..) soll folgende Unterlagen nachreichen: (..) Geburtsurkunde meiner Tochter, Vaterschaftsanerkennung und Unterlagen zum Unterhalt

Das Jobcenter ist nicht befugt, eine Unterhaltspflicht oder -höhe festzusetzen - das darf nur das Familiengericht (oder man regelt das außergerichtlich beim Jugendamt). Der entsprechende Gerichtsbeschluss mit der Unterhaltsfestsetzung liegt bereits vor (= die leistungsrelevanten "Unterlagen zum Unterhalt" sind damit bereits eingereicht). Der Beschluss ist rechtskräftig und muss vom Jobcenter so akzptiert werden. (Der fällige Unterhalt darf aber erst dann auf den Bedarf deines Kindes angerechnet werden, wenn er ihm auch tatsächlich zufließt !) Aus dem Unterhalts-Gerichtsbeschluss gehen die persönlichen Daten zu deinem Kind (Name, Geburtsdatum etc.) hervor. Daraus ist erkennbar, dass es sich um das Kind handelt, das zu deiner Bedarfsgemeinschaft gehört, welche beim Jobcenter bereits bekannt/ registriert ist. Die Leistungsabteilung benötigt weder die Geburtsurkunde noch die Vaterschaftsanerkennung , um deinen WB-Antrag bearbeiten zu können. Das ist eine unnötige, unzulässige Datenerhebung (über so etwas kann/ sollte man den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten informieren) . Und es besteht keine Mitwirkungspflicht deinerseits. -

Bin mit meinen ganzen Unterlagen zum Jobcenter gefahren und habe diese am Empfang abgegeben.

Nur vorsichtshalber und allgemein: Falls du keine schriftliche Empfangsbestätigung für deine persönliche Abgabe von Unterlagen hast, hast du im Zweifelsfall keinen Nachweis darüber, dass du sie tatsächlich vorgelegt hast.

Ich würde in einem formlosen Schreiben mitteilen, dass die geforderten Unterlagen bereits im JC vorliegen.

Wegen den Betriebskosten: Du bist verpflichtet, diese vorzulegen, egal, ob Guthaben (wird einbehalten) oder Nachzahlung (bekommst Du), da Du im laufenden Bezug bist.

"Erstattungen aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung stellen grundsätzlich Einkommen iS des § 11 SGB II dar. Nach § 22 Abs.3 SGB II mindern Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen."

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/zu-viel-gezahlte-betriebskosten-mussen.html

Allerdings kannst Du die Abrechnung ja erst vorlegen, wenn Du sie erhalten hast. Das würde ich dem JC auch so mitteilen.

Du musst bei jedem Neuanztrag doch nur ankreuzen, ob sich etwas gegenüber dem Erstantrag verändert hat. Wenn das der Fall ist, musst du natürlich die Unterlagen vorlegen. Das steht doch ganz klar in dem Antrag drin.

Das ist ja das Kuriose daran.es ist KEIN Erstantrag sondern ein Weiterbewilligungsantrag.Das hab ich noch nie gehabt, das man von mir alles nochmals haben will obwohl die doch schon alles im Jahr 2012 bekommen haben zu meinem Erstantrag da ich ja in ein anderes Bundesland gezogen bin.Und seit dem hat sich NICHTS geändert absolut nichts. In die Wohnung in die ich gezogen bin im Jahr 2012 habe ich immer noch und die Btriebskosten von 2012 hab ich ja noch gar nicht, das Jahr hat ja erst angefangen...

@DerHans, also für mich wäre ein Neuantrag auch gleichzeitig ein Erstantrag, also ein Wiederspruch in sich. Das was du meinst, nennt sich Weiterbewilligung.

@AndyundManu

Worin liegt eigentlich das Problem? Sie hat diese Unterlagen schließlich. Was hindert sie denn daran, sie vorzulegen. Es sei denn, es gibt etwas zu verheimlichen.

Stimmt schon, mit dem Neuantrag, war die Weiterbewilligung gemeint. Sorry