Großer EBay Betrug, was erwartet mein Sohn?

13 Antworten

Das wird nicht lustig :

http://tarneden-inhestern.de/betrug-s-263-stgb-strafverfahren-anklage-verteidigung.html

gewerbsmäßiger Betrug

Dies ist der wohl häufigste Fall des Betruges in einem besonders schweren Fall. Er liegt vor, wenn der Täter die Tat begeht, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle aus wiederholter Tatbegehung zu verschaffen. Er ist häufig gegeben bei wiederholten ebay-Betrügereien.

Ein verschärfter Strafrahmen gilt bei Betrug in besonders schwerem Fall, Strafdrohung dann:mindestens 6 Monate Haft bis 10 Jahre.

Dies sind in der Häufigkeit am meisten der gewerbsmäßige Betrug. Klassisch sind dies wiederholte ebay-Betrügereien. Haufig sind hier viele Taten begangen. In diesen Fällen werden auch in aller Regel Haftstrafen verhängt. Hauptziel der Verteidigung ist in diesen Fällen zu erreichen, dass die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Hauptziel der Verteidigung ist in diesen Fällen zu erreichen, dass die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Soviel zur Theorie. Eine Bewährung ist hier ausgeschlossen.

@RichardSharpe

Bei 1,7 Millionen € Schaden Bewährung. Alles klar....

Die Situation ist gerade echt nicht einfach für mich

Das stimmt. Der Sohn sollte sich stellen und nicht darauf warten, dass er gefasst wird.

und ich möchte gerne wissen mit was für eine Strafe er rechnen kann ?

Jedenfalls braucht er sich bei dieser Lage auf längere Zeit nicht um seine Lebenshaltungskosten zu kümmern.

Erwischt werden ebay-Betrüger, wenn nicht heute dann morgen. Die Urteile fallen unterschiedlich aus:

http://www.netzwelt.de/news/66521-harte-strafen-ebay-betrueger.html

Somit gibt es keine Vorhersagen.

Wesentlich ist auch das spätere das dauerhaft eingeengte Leben, mit den Rückzahlungsraten und bei der Höhe wohl auf Lebenszeit.

Wenn ich Deine Fragen so lese, würde ich sage, so Du das Elternteil bist, lege Dir doch bitte einen eigenen Account zu. Accountsharing ist auch bei GF nicht gerne gesehen.

@haikoko

so Du das Elternteil bist

Jepp, berechtigter Zweifel.
Weitere "Mitarbeit" = Rückmeldung ist auch Fehlanzeige...

@haikoko
so Du das Elternteil bist

dies dachte ich mir bereits bei der jetzigen Frage; hatten wir doch öfters hier

Das ist natürlich krass... Irgendwann wird er sich aber melden, wo soll er sonst hin. Komisch aber eher, das die Bank nichts gemeldet hat oder sowas, denn 1,7mio kommen ja nicht wo irgendwo!

Sicher ist es sowieso erstmal Steuerhinterziehung. Ob er die Artikel hat oder nicht wusste eBay ja erstmal gar nicht.

Auch muss er das Geld ja vom Konto holen und das geht ja nicht einfach so von jetzt auf gleich sondern muss dann beantragt werden bei so großen Summen.

Er wird warscheinlich irgendwo hin, wo er weiß das es dort kein Ärger geben könnte und das ihn dort keiner findet, aber genau sagen kanns dir hier wohl niemand....

Die Frage ist eher, warum hat er das gemacht?

Strafen können von Freiheitsstrafen von mehreren Jahren bis zu Geldstrafen gehen...

Und irgendwann findet man ihn eh, wenn er in Deutschland irgendwo bleibt. Hat er denn keine Nachricht oder sonst was hinterlassen?

Heftig. 

M.E. wird er dafür einige Jahre Freiheitsstrafe bekommen. Geldstrafe sieht das Gesetz nicht mehr vor. 

Die Polizei wird zudem ermitteln, wo das Geld geblieben ist. Wenn es unauffindbar ist, wird er für die gesamte Summe haften müssen, auch wenn sich kein Geschädigter melden würde (§ 73 StGB). 

Ich denke, er wird bis an den Rest seiner Tage auf keinen "grünen Zweig" mehr kommen.  

Strafrechtlich würde der Täter auch dann voll haften, wenn die komplette Summe aufgefunden würde.

@GoldMoralAnwalt

Könnte ne komplexe rechtliche Sache sein. Sollte schon Surrogate oder Drittbegünstigte  existieren, könnte die Gesamtsumme durchaus die 1.700.000 € übersteigen. Liegt am Bruttoprinzip des 73 StGB. . 

Strafanzeige und Verurteilung wegen gewerbsmäßigem Betrug (§ 263 (3) StGB). Haftstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren (sofern die gesamten 1,7 Millionen aus betrügerischem Handeln stammen, was jetzt nicht feststeht). Außerdem ist hier von Steuerhinterziehung auszugehen, da der Täter diese Einkünfte sicher nicht korrekt versteuert hat.

Und natürlich werden die Kläger Schadenersatz einklagen.