Großen Ärger mit Arbeitgeber im öffentlichen Dienst?

5 Antworten

Jetzt im Moment kann der AG nicht fristlos kündigen. Also wird er es im Oktober machen, wenn überhaupt.

Schreib einen Antrag auf einen Aufhebungsvertrag, sprich noch einmal mit dem Chef (Du bist es der die Frist versemmelt hat!) und vielleicht geht es auch im Guten.

Mit der Kündigung in der Probezeit hat das aber nun nix mehr zu tun. Da wächst doch schon Moos drüber.

Und kläre dein Gehalt. Eventuell mal mit dem Personalrat reden.

Der Arbeitgeber darf ohne jeglichen Grund dich in der Probezeit kündigen. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist nicht 6 Wochen sondern 4 Wochen.

Und soweit ich weiß kann der Arbeitgeber dir nicht einfach eine Entgeltgruppe geben. Die ist tariflich vorgeschrieben und erhöht sich zum Beispiel durch "Betriebsjahren"

Er sagt 6 wochen, weil es anscheinend im tvöd steht, aber in meinem vertrag steht es nicht drinn.

@Slawa96691

(5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
- von insgesamt mehr als sechs Monaten                    vier Wochen,
- von insgesamt mehr als einem Jahr                           sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren                            drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren                             vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
3Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist unschädlich, es sei denn, dass das Ausscheiden von der/dem Beschäftigten verschuldet oder veranlasst war. 4Die Unterbrechungszeit bleibt unberücksichtigt.

@Deadpool11

was heißt es nun?

@Slawa96691

also erstens kann dein Arbeitgeber dich nicht außerordentlich kündigen da kein "wichtiger Grund" vorliegt!? (oder doch?)

naja wenn du schon seit 15.6.2015 beim Arbeitgeber beschäftigt bist dann hat er wohl recht mit den 6 Wochen Kündigungsfrist!

Denn länger als 1 Jahr sind es 6 Wochen!

@Slawa96691

Das heißt, egal wie man es sieht, die Kündigungsfrist ist nicht länger als 4 Wochen zum Monatsende.

@Hugito

ja aber ich fange am 26. September studium an. da werde ich einfach nicht erscheinen und der arbeigeber nutzt es um fristlos zu kündigen, da arbeitsverweigerung. was tun? 6 wochen hin oder her? Wieso wurde mir dann in der probezeut gekündigt, ich hatte einen unbefristeten vertrag? Dann wurde mir ein befristeter angeboten.

Lass ihn außerordentlich kündigen, dann hast Du das Problem mit der Kündigungsfrist los

Guter Gedankenansatz - und dann dagegen Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.

Anm.: In der Klageschrift auch gleich ein gutes Arbeitszeugnis einfordern!

Wenn ich das richtig sehe.: Kündigunsfrist Vier Wochen zum Monatsende, laut Tarifvertrag. Da Probearbeitszeit.

http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/kuendigungsfristen.html

Dein Vertrag müsste also am 30.09. beendet sein.

Wenn das mit Entgeltgruppe 9 nicht im Vertrag steht, ist es nicht vereinbart. Also kein Anspruch. 

Entgeltgruppe 9 steht im vertrag, bezahlt aber nach 5

@Slawa96691

Was im Vertrag steht, ist vereinbart. Dann besteht der Anspruch (Außer wenn es eine Einschränkung gibt, wie z.B. E.9 erst nach Ablauf der Probezeit, ect.)

Ich würde mal mit dem Büro, das die Abrechnungen macht sprechen. Frag die, warum die nicht nach E.9 auszahlen. 

@Hugito

ich habe bereits gefragt, aber die sagen, das machen wir nächstes jahr. im vertrag steht E9, bezahlt werde ich nach E5. vertröstet werde ich immer und mehr nicht.

@Slawa96691

Wenn es im Vertrag so steht, wie du sagst (und wenn nicht drin steht, dass das erst nächstes Jahr gelten soll) hast du einen Rechtsanspruch auf Auszahlung. (bitte lies den Vertrag genau, ob da nicht doch irgendwo steht, dass das mit E.9 erst nächstes Jahr gelten soll.)

Wenn die es nicht zahlen, sagst du denen, du klagst vor dem Arbeitsgericht auf Auszahlung des vereinbarten Lohns.


@Hugito

"Ab dem 1. Mai 2016 Erhält Slawa im Rahmen seiner Aufgaben die Entgeltgruppe E zugewiesen". Liest du hier was in einem jahr? Ich habe immer noch gruppe 5.

@Hugito

richtig.

@Slawa96691

OK. Dann gilt Entgeltgruppe 9. Die müssen das nachzahlen! Wenn die das nicht freiwillig machen, musst du Klagen vor dem Arbeitsgericht.

Aber bei der Kündigungsfrist muss ich mich korrigieren! Habe eben gesehen, dass du bereits 2015 angefangen hast zu arbeiten. Ich dachte am 15. Juni 2016.

Dann ist es richtig, dass eine 6 Wöchige Kündigungsfrist gilt. Der Vertrag läuft also zum 15.10.2016 aus.

Achtung: einfach wegbleiben ist nicht die Lösung. Denn der Arbeitgeber kann dich schadenersatzpflichtig machen (Aushilfskraft kurzfristig holen, wenn die das Doppelte kostet, musst du Zusatzkosten zahlen!)

Deshalb Lösung: entweder du kannst noch Urlaub oder Überstunden anrechnen.

Oder du fängst zwei Wochen später mit den Studium an.

Oder du wirst angesichts des ganzen Ärgers zwei Wochen krank und dein Arzt scheibt dann ein Attest. (dann kannst du eigentlich aber auch nicht studieren)

Oder du machst jetzt noch Überstunden und kannst die bis Oktober anrechnen lassen.)

Wieviel Urlaubsanspruch hast Du noch?

12.5 tage

@Slawa96691

Also kannst Du auch per Mitte Oktober kündigen, wenn dies Dein Vertrag so zuläßt.