Große Witwenrente: Wie lange wird sie gezahlt?
Guten Tag,
leider kam ich heute nicht mehr dazu, meine Versicherung anzurufen, deshalb frage ich hier mal schnell, ob jemand vielleicht weiss, wie lange die Große Witwenrente gezahlt wird?
Manche meinen "Lebenslang", aber "Meinen" ist nicht "Wissen".
Hat hier jemand eindeutig Ahnung davon?
Ich bin bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.
Bin über 45 Jahre alt und habe nicht vor nochmals zu heiraten
3 Antworten
Hallo Quante,
wie lange die große Witwenrente gezahlt wird hängt davon ab, aus welchem Grund du diese bekommst.
Wenn du sie aufgrund deines Alters (45 Jahre) erhältst, wird sie unbefristet gezahlt. Jünger wird man ja nicht mehr ; )
Befristet wird sie nur gezahlt, wenn man jünger als 45 + Jahre ist und Kinder erzieht oder für eine bestimmte Dauer erwerbsgemindert ist.
Grüße
Hi Quante, dazu gibts Unterlagen von der Detuschen Rentenversicherung:
- Sie erhalten nach neuem Recht bei der großen Witwenrente 55 Prozent der Rente des Verstorbenen (anstatt 60 Prozent).
- Die kleine Witwenrente ist auf 24 Monate befristet.
- Die Anrechnung von Einkommen wurde ausgeweitet: Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden berücksichtigt. Riestergeförderte Einkünfte sind davon ausgenommen.
Es wird dem Text nach nur die kleine Witwenrente befristet - also ist die große Witwenrente unbefristet.
- Mehr lesen: diesen Link anklicken
Grüße
Hans, völlig richtig. Sollte auch nur der Hiweis auf die einzige Einschränkung bei einer Ww-Rente sein.
Große Witwenrente erhalten überlebende Ehegatten, die zum Todestag in rechtlich gültiger Ehe lebten. Voraussetzung die Witwe ist über 45 Jahre alt oder es sind versorgungsberechtigte Kinder vorhanden.
Auf die Witwenrente wird eigenes Einkommen verrechnet. Dabei gilt ein Freibetrag von ca 800 € monatlich. Darüber hinaus wird das einkommen zu 40 % verrechnet.
Die "kleine Witwenrente" bekommt sowieso kaum jemand. Es gibt heute kaum Frauen unter 45 und ohne Kinder, die nicht selbst ein Einkommen haben. Das wird bei der kleinen Witwenrente voll angerechnet.