Grobe Fahrlässigkeit bei Wasserschaden?
Guten Tag,
in meiner Wohnung ist ein Wasserschaden aufgetreten, der durch eine leckende Waschmaschine verursacht worden ist (die aber einen Aquastopp hatte und korrekt bedient wurde). Nun haben wir aber festgestellt, dass das Wasser nur in Wand und unter den Bodenbelage laufen konnte, weil am Rand ein Stück des PVC-Bodens gespart wurde und die darüberliegende Abschlussleiste nach unten weder schließt, noch mit Silikon oder ähnlichem abgedichtet wurde.
Liegt hier grobe Fahrlässigkeit durch die Hausverwaltung bzw. die Handwerker vor, wenn im Badezimmer ein Teil der Wandabdeckung nicht abgedichtet worden war?
Edit: es geht mir nicht um einen wasserdichten Boden sondern um den wasserdichten Abschluss zwischen Boden und Wand. Überall sonst im Bad außer an der fraglichen Stelle ist auch mit Silikon geschützt worden.
11 Antworten
der mieterverein oder ein fachanwalt berät euch.
hier von einem laienforum aus der ferne eine sachverständigen-antwort zu verlangen, ist zuviel verlangt. man müsste wohl den MV studieren und die situation vor ort begutachten.
Quatsch. Das ist ein typischer Wasserschaden.
Die Fußbodenbeschaffenheit hat nichts mit der Schuld- oder Haftungsfrage zu tun.
Nein. Böden müssen nicht wasserdicht sein.
Die Situation ist ein Fall für Eure Versicherung.
.... diese Frage stellt sich doch gar nicht.
Der Schaden wird geordnet von der VGV, wenn es denn den Baustein LW gibt, oder über die Geldbörse des Eigentümers.
Genau so ist es.
Nein. Einen wasserdichten Boden kann man nicht voraussetzen.
Es ist nicht vorgesehen einen Fußboden im Wohnbereich / Badezimmer wasserdicht zu versiegeln. Jeder Fussbodebelag benötigt ca. 1cm rundum an Bewegungsfreiheit sonst wellt er sich je nach Witterungslage. Die Randleisten schließen die Dehnungsfuge nur optisch.