Grobe Fahrlässigkeit bei Wasserschaden?

11 Antworten

der mieterverein oder ein fachanwalt berät euch.

hier von einem laienforum aus der ferne eine sachverständigen-antwort zu verlangen, ist zuviel verlangt. man müsste wohl den MV studieren und die situation vor ort begutachten.

Quatsch. Das ist ein typischer Wasserschaden.

Die Fußbodenbeschaffenheit hat nichts mit der Schuld- oder Haftungsfrage zu tun.

Nein. Böden müssen nicht wasserdicht sein.

Die Situation ist ein Fall für Eure Versicherung.

.... diese Frage stellt sich doch gar nicht.

Der Schaden wird geordnet von der VGV, wenn es denn den Baustein LW gibt, oder über die Geldbörse des Eigentümers.

Genau so ist es.

Nein. Einen wasserdichten Boden kann man nicht voraussetzen.

Es ist nicht vorgesehen einen Fußboden im Wohnbereich / Badezimmer wasserdicht zu versiegeln.  Jeder Fussbodebelag benötigt ca. 1cm rundum an Bewegungsfreiheit sonst wellt er sich je nach Witterungslage.  Die Randleisten schließen die Dehnungsfuge nur optisch.