Grenzüberbauung durch Gemeinde
Hallo,
wir haben letztes Jahr ein Baugrundstück in einer sächsischen Gemeinde gekauft. Laut Grundbuchauszug beträgt die Größe des Grundstücks 1090 m². Ein befreundeter Vermessungsingenieur vermutete aber schon länger, dass die Gemeinde (wahrscheinlich schon zu DDR Zeiten) die angrenzende Gemeindestraße verbreitert (Gehweg) und damit unser Grundstück überbaut hat. Ich rede hier von einer Fläche von ca. 70 m² wofür wir ja auch Grundsteuer bezahlen.
Wie soll man hier vorgehen? Die Gemeinde war immer sehr kompetent und freundlich zu uns - ich möchte sie nicht "verprellen", aber letztlich ist auch nicht einzusehen, dass wir schon bei Kauf Geld für eine Fläche bezahlt haben, die für uns nicht nutzbar ist...
Für Vorschläge wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße aus Sachsen!
3 Antworten
Zunächst musst Du feststellen, ob die Strasse dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Wenn nicht kannst Du die Stadt auffordern, Dir den Streifen zurückzugeben. Oder die Stadt muss Dir den Streifen abkaufen; dann musst Du nur noch über den Kaufpreis verhandeln.
Anfragen und ggf zum Kauf anbieten!
War bei uns auch aber bei uns waren es nur 8 m² die auch bebaut bzw. Gehweg war!
20,00 Euro Pro qm haben wir bekommen aber mehr zahlten die nicht! Haben aber alle Notarkosten und jegliche kosten zu 100% Übernommen!
Bei den € 20 sollten Sie sich aber zunächst mal vergewissern, was Grundstücke in der Lage laut Gutachterausschuß Wert sind!?! Und lassen Sie sich nicht dadurch beeinflussen, dass man Ihen den Wert für Straßenland entschädigt! Dieser Minderwert wird nicht dadurch rechtfertigt, dass sich eine Kommune irrtümlich bestes Bauland durch einen Ausführungsfehler als Straßenland einverleibt!
Verkaufen Sie die Fläche an die Gemeinde zum ortsüblichen Preis. Bis dahin zäumen Sie den Bereich mit ein!
Das dürfte schwierig werden, da die Grenze auf einer öffentlichen Straße liegt... Aber vielleicht würde eine Mautbrücke helfen? ;-)
Wir werden an die Gemeinde herantreten und schauen, ob sie diese Fläche abkauft.
Vg
Nach der Einfriedung liegt der weiterhin befahrbare Teili der Straße nicht mehr auf Ihrem Grundstück! Der Verkehr fließt bis zu einer Lösung drumherum!
Danke, so werden wir das wohl auch machen.
Vg