Grenzmauer! Wer trägt Kosten

4 Antworten

google mal "einfriedungspflicht" und "nachbarrecht". letzteres ist von bundesland zu bundesland verschieden und regelt auch zäune, einfriedungen und deren höhe, material, etc. pp....

Grenzmauern gehören zunächst dem, auf dessn Grundstück sie stehen. vMi8tig auf der Grenze können sie nur errichtet werden, wenn beide Nachbarn eine Vereinbarung getroffen haben, wer die Mauer und ihre Unterhaltung bezahlt. Diese Vereinarung sollte im Grundbuch eingetragen werden.

Bei alten Mauern ohne derartige Vereinbarungen richtet sich dies nach BGB und dem jeweiligen Landesnachbarrecht.

Die Bauaufsicht prüft nicht die Eigentums- und Unterhaltungsrechte, sondern nur die Zulässigkeit derartiger Mauern nach dem öffentlichen Baurecht. Egal ob baugenehmigungsfrei oder nicht, es müssen immer die Vorschriften und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Landesbauordnung und einer Ortsgestaltungssatzung eingehalten werden.

Danach ist es absolut unwahrscheinlich, dass eine drei Meter hohe Grenzmauer zulässig wäre!!!

Am besten ist es, du fragst beim zuständigen Bauamt an. Normalerweise unterliegen die Höhen und Materialen bestimmten Vorschriften. Man kann nicht bauen was man will und schon gar nicht, was der Nachbar will. Und dort ist auch geregelt, welche Seite einen Zaun oder eine Mauer machen muss.

Was das Bauamt alles wissen soll!! Erstens gibt es mindestens 17 Bauämter, und zweitens gibt keines Auskünfte zum privaten Recht. Völlig unsinnige Antwort!!

Ich muss es nochmal anders Ausdrücken. Den ihr Grundstück wird aufgeschüttet. Muss ich nun eine Mauer setzen?