Greift die Panoramafreiheit auch bei Marken oder erkennbaren Logos wenn sie in einem Bild was man in sein Fotografen Portfolio hochläd drauf sind?

2 Antworten

Laut https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he ist nicht einmal das Logo der ARD geschützt als Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke, warum also der Kranich der Lusthansa? Na gut, der ist etwas schöpferischer gestaltet im Sinne von Absatz 2 ebenda. Aber dafür gibt es wohl noch kein Urteil.

Zur Panoramafreiheit lies mal http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#christo.

Falls ein Logo lediglich als Marke geschützt ist, lese man ebenda http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken:

"Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..."

Probleme mit der Deutchen Bahn bekam ein Unternehmen, das mit einem Abbild eines ICE für eine Dienstleistung geworben hatte. Das tut ein Fotograf ja nicht, der für seine Werke wirbt mit seinen Werken!

Oder für seine Dienstleistung des Fotografierens.

Pech hatte ein Institut wegen des Geschmacksmusters eines ICE. Aber das warb auch für eine Dienstleistung an einem Zug. Das tut ein Fotograf ja nicht, der für seine Fotokünste wirbt.

Gruß aus Berlin, Gerd

und darauf das Logo eines Ladens zu erkennen ist, oder man Flugzeugbilder hochlädt auf denen das Lufthansa logo drauf ist oder ähnliches

im ersteren Fall: ja, im zweiten: nicht!
Denn: "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben"
Das Flugzeug verbleibt ja nicht dauerhaft am selben Platz! In aller Regel wird es kein Problem sein ein Flugzeug mit Logo drauf abzubilden, allerdings hast du hier ja nur "Bespiele" genannt und rein rechtlich gesehen muss ein Werk um gemäß §50 UrhG unter die "Panoramafreiheit" zu fallen eben auch dauerhaft an diesem Ort verbleiben.

Bei einem Markenlogo hast du neben dem Urheberrecht aber vor allem ein Problem mit dem Markenrecht und bei Produkten generell evtl. auch mit Geschmacksmusterrechten!

Es kommt ja auch nicht von ungefähr, dass alle den Apfel von ihren Computern weg retuschieren oder das Obst einfach zukleben! Und wenn du z.B. einen ICE fotografierst bekommst du auch Probleme (Auch ohne Logos!!!)! Die Bahn ist sehr bekannt dafür dass sie da extrem ekelhaft sein können!