Gras von Amsterdam nach Deutschland mitnehmen?
Abend.. Folgende Frage:
Mal angenommen (!) ein bekannter würde nach Holland einen Kurzurlaub machen.
Auf seiner Rückfahrt nach Deutschland nimmt er ein bisschen Gras mit (für den eigenen Konsum). Die Hin- und Rückfahrt erfolgt über einen Reisebus.
Auf der Rückfahrt wird der Reisebus (in Deutschland) einer Kontrolle unterzogen - dabei wird das Gras des bekannten gefunden und korrekterweise ihm zugeordnet.
Was wären nun die rechtlichen Konsequenten für diesen (vll. erfahrungsgemäß, oder auch grundsätzlich)?
Solche Fragen gab es schon des Öfteren, allerdings war dabei "die aktuellste" 2012. Ich denke mittlerweile wird sich da doch etwas geändert haben, oder?
Also, was meint ihr?
4 Antworten
Da kommt zum Besitz auch noch die Einfuhr hinzu - wenn der Bekannte Glück hat und je nach Menge und Vorgeschichte Geldstrafe und Sozialstunden bis Bewährung.
Kommt drauf an, wenn der Bus erst in Passau kontrolliert wird, Pech. Bayerische Polizei zeigt jeden BTM-Besitz an.
Kommt auf das Bundesland an.
Unerlaubter BTM Besitz und Einführ... Das gibt ordentlich Ärger ;)
Es hat sich seit 2012 nichts an der Strafbarkeit von unerlaubter Betäubungsmittel-Einfuhr geändert.
Die im Reisebus Mitfahrenden werden sich übrigens `n Ast freuen, wenn der gesamte Bus wegen eines einzigen Narren stundenlang aufgehalten wird.