Grad der Behinderung nach Unfallversicherung?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, Deine Annahme ist absolut richtig. Die rechtlichen Voraussetzung für die Anerkennung eines GdB sind anderer Art als die Vertragsbestimmungen privatrechtlicher Art zur Erlangung von Ansprüchen aus einer Unfallversicherung. Eines gilt aber für beide: Eine Leistung aus der Unfallversicherung muss bei privaten Versicherer unter Vorlage von ärztlichen Nachweisen beantragt werden. Auch ein GdB muss beim Versorgungsamt auf deren Vordrucken und ebenfalls unter Vorlage von ärztlichen Zeugnissen/Befundberichten beantragt und nachgewiesen werden. Es kann u.U. hilfreich sein, wenn der Antragsteller die Entscheidung des VR dem Versorgungsamt mit vorliegt, eine verpflichtende Anerkennung daraus ergibt sich aber nicht.

Dabei ist ebenfalls zu beachtzen, dass die Unfallrente möglicherweise auch nur für eine gewisse Zeit gewährt worden ist. Grundsätzlich aber muss sich der Antragsteller dem ganzen Antragsverfahren mit allen daraus resultierenden Fragen, Arztbesuchen und weiteren Untersuchungen im Sinne des SGB stellen.

Danke für den Stern.

Die 'Berwertung' der Unfallversicherung für die Unfallrente und der GdB sind zwei völligverschiedene Dinge, da es auch zwei völlig verschiedene Leistungsträger sind.

Die gesetzliche Unfallversicherung stellt Renten in der Tat in 10er Schritten fest. Eine Rente gibt es ab der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) von 20 %.

Das hat mit einer Rente aus einer privaten Unfallversicherung nichts zu tun. DAS SIND VÖLLIG UNTERSCHIEDLICHE kRITERIEN; DIE NUR ZUFÄLLIG ÜBEREIN STIMMEN KÖNNTEN:

Liegt ein Gutachten über den Grad der Behinderung (GdB) vor? Amtsarzt -> Gesundheitsamt. Ohne ein offizielles Dokument geht im Berufsleben nichts. Die Versicherung kann in ihrem Bereich machen, was sie will.

Den Grad der MdE stellt nicht der Amtsarzt fest, sondern ein Vertragsarzt der Berufsgenossenschaft. (Durchgangsarzt)

Ja das ist korrekt, erst die Bestätigung über das Versorgungsamt stellt den wahren Grad der Schwerbeschädigung da. Dort werden andere Maßstäbe angesetzt wie bei einer Unfallversicherung.