Grabstein Namensrecht?

4 Antworten

Gesetzlich ist nichts vorgeschrieben - allerdings gelten auf Freidhöfen Statuten/Reglemente, die diesbezügliche Regelungen enthalten können.

Vielfach ist zu Inschriften vorgegeben, dass mindestens die Daten zum Verstorbenen so wiedergegeben werden, wie sie in der Sterbeurkunde aufgeführt sind. Das sind in der Regel der Vor- und Nachname, sowie das Geburts- und das Sterbedatum. Etwaige Ruf- oder Spitznamen, selbst wenn sie alltäglich waren und der Verstorbene fast ausschließlich unter diesem Namen bekannt war, könnten dann bestenfalls zusätzlich auf dem Grabstein stehen, aber nicht anstelle des rechtlich korrekten Namens.

https://www.grabmal.de/info/Was-darf-auf-Grabsteinen-stehen/

Von daher wäre die Frage wohl mit "eher nicht möglich" zu beantworten.

Rechtliche Konsequenz wäre das allenfalls der Grabstein durch die Freidhofsverwaltung entfernt würde.

Wenn Dir oder jmd anders dies sehr wichtig wäre hiesse es wohl nach einem möglichst "toleranten" Friedhof Ausschau zu halten.

Eine Baumbestattung in einem FriedWald könnte eine Alternative sein https://www.bestattungen.de/ratgeber/friedhof/friedwald.html

Es gibt allerdings auch sehr viele Grabsteine wo nur der Name drauf steht ohne weitere Daten. Und es gibt haufenweise Grabsteine da steht einfach nur drauf anonym oder so, ich habe auch schon viele skurrile Inschriften gesehen bei denen man nicht wusste ob man weinen oder lachen soll. Wie zB :

Ich wurde wegen einer Meinungsverschiedenheit erschlagen aber ich war im recht.

Das ist kein Witz !

Heutzutage sind die nicht mehr so Spießig und bieder wie früher.

Kommt auf den Grund an, wenn jemand Zeit seines Lebens unter einem bestimmten Namen bekannt war, dann darf der Name auch auf den Grabstein.

Es gibt ja auch namenlose Gräber, bei denen die Angehörigen nicht wollten, dass überhaupt ein Name auf dem Grab steht.

Da musst du in der jeweiligen Friedhofssatzung nachschauen, was erlaubt ist. Das ist von Friedhof zu Friedhof doch recht unterschiedlich.