Grabpflege wer muss was tun und wer darf bestimmen?
Hallo ! Habe mal eine Frage zum hema Grabpflege !
Und zwar geht es darum : Meine Oma ist vor fast drei Jahren verstorben , sie hat mir sehr viel bedeutet und ich hatte angeboten mich um das Grab zu kümmern weil der eine Sohn von ihr sehr weit weg wohnt und mein anderer Onkel und meine Mutter es aus gesundheitlichen Gründen nicht gut können . Am Anfang war es auchkein problem so lange ich nur das Unkraut entfernt hatte , aber als ich das vertrocknete Moos weggemacht hatte ( sah echt schrecklich aus )das mein Onkel gepflanzt hatte damit das Grab zuwächst , hat mein Onkel mir mit schläge gedroht und das er mir dir finger abhacken würde wenn ich nochmal an das Grab gehen würde . Seit dem hatte ich nichts mehr gemacht auch wenn es mir sehr leid getan hat für meine Oma aber ich muss mir ja nicht drohen lassen.
Nun wurde ja sehr lange nichts gemacht keiner wohnte mehr in dem Ort wo meine Oma beerdigt ist wie das dann ausah kann man sich vorstellen,nun hat mein Onkel letztens mit meinem Bruder zusammen das Grab komplett geräumt und mit weissen steinen vollgemacht . Meine Mutter fand das so leer und farblos und hat ein Rote Herz mit kleinen roten steinen drauf gemacht und eine umrandung sieht sehr schön aus hat auch nicht jeder . Ist das Verboten ??? Ihre zwei Brüder wollen das sie es wieder wegmacht und ich werde von dem einen blöd angemacht weil ich mich nicht um das Grab gekümmert habe muss ich mir das gefallen lassen ?? Muss meine Mutter das alles nun wieder wegmachen ? Es war doch auch ihre Mama und sie hatte sich um sie gekümmert die ganzen Jahre wobei ihr Brüder es nicht taten . Und kann meine Mutter die alleinige grabpflege beantragen ??
Hoffe mir kann da jemand helfen würde mich sehr freuen !!
Danke Lg
2 Antworten
Hallo Angelheart! Wie schade, dass es über eine Grabstelle Streit gibt, der Tod deiner Oma ist ja schon traurig genug. Grundsätzlich darf der Erwerber der Grabstelle (der, der bezahlt) entscheiden. Wenn der Erwerber der Verstorbene ist, dann gehen die Rechte und Pflichten an die rechtmäßigen "nutzungsberechtigen" Erben über. Das scheinen in deinem Fall alle Kinder deiner Oma zu sein. Die dürfen gemeinsam über die Grabpflege entscheiden, natürlich im Rahmen der jeweiligen Friedhofsordnung. ***Wichtig ist, dass die Belange des Verstorbenen berücksichtigt werden, denn ein Grab dient ja ihm zu Ehren. Wenn es keine schriftlichen Hinterlassenschaften über die Grabgestaltung gibt, dann zählt der "mutmaßliche Wille" des Verstorbenen: was hätte deiner Oma am besten gefallen? Gibt es da Unstimmigkeiten zwischen den Erben, kann man den "mutmaßlichen Willen" vor Gericht klären lassen. Lg
Hallo,
da wir drei Geschwister alle ziemlich weit von unserer alten Heimatstadt, wo unsere Eltern beerdigt sind, leben, haben wir die Grabpflege bei einer Gärtnerei in Auftrag gegeben. Mein Bruder der am nähesten an unserer alten Heimatstadt wohnt, hat den Auftrag im gegenseitigen Einvernehmen erteilt, erhält und bezahlt die Jahresrechnung, Wir anderen beiden Geschwister überweisen ihm unseren Anteil an der Rechnung.
Eine saubere Lösung, wie ich finde. Dafür muss man sich aber innerhalb der Familie auch einig sein.
Die Grabpflege bedeutet aber nicht, dass wir nicht trotzdem, wenn wir vor Ort sind, auch etwas am Grab machen oder auch telefonisch zu besonderen Anlässen oder einfach so bestimmte Wünsche für die Grabgestaltung äußern oder zusätzlich etwas aufs Grab stellen/pflanzen lassen.
:-) AstridDerPu