Grabpflege geerbt - Gesetzeslage?

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Du kannst die Nutzungsberechtigung abtreten, bzw. auf die Schwester überschreiben lassen, wenn sie das will. Die Umtragung der Rechte geht über die Friedhofsverwaltung. Erkundige dich dort nach dem genauen Procedere. Frage auch nach, wenn die Nutzung abläuft, also das Grab neu gekauft werden muss. Die Laufzeiten sind meist 25 Jahre, mitunter 30 Jahre. Du kannst grob selbst überschlagen, wie lange die Nutzungsberechtigung noch läuft. Wenn dein Vater das Grab erst 2002 gekauft hat, dann ist die Laufzeit bestimmt noch sehr lang. Wenn es ein Doppelgrab ist, das vielleicht auf der anderen Seite schon durch deinen Großvater belegt ist, musst du dich daran orientieren, wann er gestorben ist. Dann beginnt die Laufzeit im Jahr des Todes deines Großvaters. Die Grabpflege übernimmt nicht zwangsläufig die Friedhofsverwaltung. Viele Friedhofsgärtnereien sind in erster Linie teuer und keineswegs gut. Das ist kein MUSS! Das Grab kann pflegen, wer will, man muss sich nur an gewissen Vorschriften halten wie z.B. Standfestigkeit des Grabsteines. Vielleicht kannst du dich hier mit der Schwester abwechseln?

Grabnutzungsberechtigung und Grabpflege sind zwei völlig verschiedene Dinge.Die Grabpflege (nach der fragst Du wohl) wird meist von einem Friedhofsgärtner durchgeführt,mit Grabpflegevertrag. Diesen Vertrag kannst Du jederzeit kündigen,evtl. ist (je nach Vertragstext) eine Frist zu beachten. Nutzungsberechtigung: eine Sache der Friedhofsverwaltung. Irgendwann läuft das gekaufte Nutzungsrecht ab und kann verlängert werden. Dann musst Du für 5 oder 10 Jahre neu zahlen. Falls Du es nicht "verlängern" willst,läuft das Grab dann ab. Die Entscheidung liegt bei dir als Erbe der Grabnutzungsurkunde. In Absprache mit deiner Tante kannst Du diese Grabnutzung auch an Sie übertragen,falls sie das will. Dann wird von der FH-Verwaltung eine neue Urkunde ,auf ihren Namen, ausgestellt.