Google Übersetzer Stimme verwenden

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Programm ist im Sinne eines Computerprogramms urheberrechtlich geschützt § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG - nicht aber das was es von sich gibt.

§ 69a Gegenstand des Schutzes

(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.

(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. [...]

Daher gilt - keine Verwendung ohne die Erlaubnis des Berechtigten - an alle anderen - ihr müsst euch nicht wundern über Abmahnungen, wer so naiv und blauäugig ist und an Märchen glaubt gehört es nicht anders...

warum nicht . wenns in nem film oderso vorkommt must du eben die stimme runter schreiben wer sie gesprochen hat , sonst brauchst du keine angst haben

sicher, die stimme ist im internet frei zugänglich und wurde auch schon öfters von Y-TITTY oder Den Aussenseitern verwendet und ich bin mir sicher die haben auch nur diese Stimme genommen, weil sie rechtlich frei ist.

Wie kommst du darauf, dass aus diesem Grund die Verwendung frei zulässig wäre? Wer vom Urheberrecht keinen Dunst hat, der sollte es vermeiden so einen Blödsinn zu verbreiten...

warscheinlich schon, wenn du nicht sicher bist, nimm espeak , das klingt ähnlich und ist open source. und du kannst die stimme as .wav exportieren