GMX TopMail will Geld! Muss ich Zahlen?

8 Antworten

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Hallo,

richtig, es gibt ein Widerrufsrecht für Verbraucherverträge (wie diesem) gem. Fernabsatzgesetz von 2 Wochen. Leider AB VERTRAGSSCHLUSS. Und diese 2 Wochen dürften Sie verpasst haben.. Ansonsten gehört gmx nun leider nicht zu den bekannten Abofallenbetreibern. Sie haben da sicherlich Bestätigungsmails hinsichtlich des Vertrages bekommen und sehr wahrscheinlich irgendwann mal falsch geklickt. Damit gilt ein Vertrag gemäß den Vertragsbedingungen wohl auch als zustandegekommen, befürchte ich.

Mit 95 prozentiger Wahrscheinlichkeit schulden Sie auch damit das Geld bis zum nächsten möglichen Beendigungszeitpunkt. Mögliches weiteres Vorgehen:

Gmx anschreiben, darauf hinweisen, dass Sie nichts abgeschlossen haben und niemals Interesse am TopMail-Produkt hatten, und Sie deswegen nicht bereit sind, etwas dafür zu bezahlen. Hilfsweise wegen Erklärungsirrtums die Willenserklärung zum Vertragsabschluss widerrufen. Höchsthilfsweise den Vertrag kündigen.

Das Ganze per Einschreiben/Rückschein an GMX.

Angst davor, dass Inkassounternehmen vor der Tür stehen, muss man in aller Regel nicht haben. Und wenn doch jemand kommt (sehr selten!), einfach nicht reinlassen.

Meistens schreiben die einen eine Weile an, evtl. auch mit Anwaltspost. Da der Betrag sehr gering ist, klagen die in der Regel nicht. Bestenfalls ergeht ein Mahnbescheid, gegen den dann Ihrerseits Widerspruch einzulegen ist.

viele Grüße

Peter Lamprecht

Rechtsanwalt

www.anwaltskanzlei-wue.de

"Ansonsten gehört gmx nun leider nicht zu den bekannten Abofallenbetreibern"

Warum wurden sie dann von der Verbraucherzentrale abgemahnt?

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verbraucherschuetzer-mahnen-GMX-und-Web-de-ab-1677410.html

@Helmi123

@helmi 123:

ahh, interessanter Link, Danke, war mir nicht bekannt!

Ist ja unerhört, dass diese Branchenriesen sich nicht an die neuen Vorgaben halten..

Damit stehen die Chancen umso besser, dass Sie von denen nix mehr weiter hören!

viele Grüße

Bei Fernabsätzen kann man bis zu 14 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Schriftform den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich zu erklären. Du musst nachweisen, dass der Widerruf in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist.

Erfolgt die Belehrung nicht schriftlich oder ist formal nicht korrekt beginnt die Frist auch nicht zu laufen.

Inkassounternehmen haben vor den Türen von Schuldnern nichts zu suchen. Das kann den Straftatbestand der Nötigung erfüllen (§ 240 StGB). Auch darf ein Inkassobüro nicht tätig werden, wenn der Schuldner gegen die Forderung Widerspruch eingelegt hat.


Ist die Widerrufsfrist vorbei sollte geprüft werden ob der Vertrag wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum angefochten werden kann. Hierbei hilft der Gang zur Verbraucherberatung oder zu einem Rechtsanwalt.

  1. Ein Inkassounternehmen hat keinerlei Sonderbefugnisse, sondern ist nur privater Dienstleister. Reinlassen muss man sie auch nicht. Vollstrecken können sie auch nur mit Gerichtstitel, wie ein Gläubiger selbst. Und deren Mondgebühren muss man auch nicht zahlen, ggf. unbedingt gerichtlichem Mahnbescheid widersprechen!

  2. warum soll da ein Vertrag entstanden sein? Hast du irgendwas bewusst angeklickt? An der Hotline können sie dir einen vom Pferd erzählen, stimmen muss das noch lange nicht!

  3. Du musst den Vertrag anfechten und nur hilfsweise widerrufen und kündigen, wenn nur irrtümlich durchgeklickt wurde. Also einmal schriftlich per Einschreiben und Rückschein widersprechen, dann muss man auch definitiv keine Inkassokosten mehr Zahlen, weil es dann ggf. ein Fall für Anwalt und Gericht ist (zweifelhaft, ob sie letzteres bemühen).

Du hast den Fehler gemacht, darauf zu hoffen, dass dein Kündigung akzeptiert wird. Nach dem Fernabsatzgeschäft, hättest du diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen müssen. Diese Widerrufsfrist beginnt, in dem Moment wo du auf dieses Recht hingewiesen wurdest.

Geh zur Verbraucherberatung und lege diesen Schriftverkehr vor.

Und mach vor allem, NICHTS am Telefon oder per e.mail.

Und wie ist das mit dem Inkasso Unternehmen mit dem die mir drohen? Was könnte da auf mich zukommen?

@Kravo

Die könnten Dein Konto pfänden.Die haben solche Macht,das ist schlimmm.

@Felixie1

NEIN.

Eine Kontopfändung ist nur bei einer Titulierung möglich und auch dann kann der Kontoinhaber durch Umstellung auf ein P-Konto den Freibetrag von ca. 1.023,- € p.M. schützen lassen.

Wenn ein Inkassobüro ein Konto "pfändet" ohne Schuldtitel, empfiehlt sich dringend der Gang zum Anwalt, da dies rechtlich nicht haltbar ist und Schadenersatzansprüche sowie strafrechtliche Haftung des Inkassobüros zur Folge haben kann und sollte.

Ja,leider bist Du reingefallen und musst zahlen.Mir ist das bei web.de so ähnlich ergangen.Es ging da um ein angebliches Geburtstagsgeschenk,wo ich in die Falle tappte.Oh Mann,war ich sauer,ich musste 30,- Euro zahlen,die waren knallhart.Jetzt überlege ich es mir,ob ich irgend etwas anklicke.