GMX Mahnung - Brief vom Inkassobüro?

5 Antworten

Die Forderung ist widersprochen, daher brauchst du zwingend weiter nichts machen. 

Bei den GMX Abofallen kommen generell keine sauberen Verträge zustande. 

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du nochmal einen Musterbrief der Verbraucherzentrale hinterher schieben: http://www.vz-nrw.de/SET8/link462161A.html

Weitere Drohbriefe ignorieren. Sollte ein Mahnbescheid kommen, dann wiedersprechen.

Ich würde es gegenüber dem Inkasso etwas deutlicher formulieren: "Wertes Inkasso. Ich bestreite, jemals einen kostenpflichtigen Vertrag mit GMX abgeschlossen zu haben. Nach meinen Internet-Recherchen handelt es sich bei diesem Angebot um eine betrügerische Abo-Falle. Insofern kündige ich an, gegen ihre Mandantin Strafanzeige wegen schweren (=gewerblichen) Betrugs zu erstatten und gegen Ihr Haus wegen Beihilfe zum schweren Betrug, sowie wegen Nötigung, da sie seit Jahren wissen, dass Ihre Mandantin hier im großen Stil Betrug begeht. Zudem kündige ich an, beim Aufsichtsgericht einen Entzug Ihrer Lizenz zu beantragen. Ich diskutiere nicht, ich werde mich durch ihre Drohungen nicht einschüchtern lassen und einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Bezahlen musst du nicht - allerdings verlierst du dadurch den Account und damit alle dort gespeicherten Daten und Mails - auch zukünftig eintreffende.

Wenn du also den Account noch brauchst, zahle den ursprünglichen Beitrag direkt an GMX und nicht ans Inkasso. Letztere bekommen dann nur ne Mail, dass der Fall erledigt ist.

Wenn du auf den Account verzichten kannst, teilst du der Inkassofirma einfach mit, dass du der Forderung widersprochen hast und auch bei weiteren Mahnungen keinerlei Zahlungen leisten wirst.

Dann kommen noch 2 oder 3 bitterböse Drohbriefe, die du ignorieren musst.

Wenn man bei gmx bereits widersprochen hat, dann ist es nicht mehr erforderlich, gegenüber dem Inkassobüro noch einmal zu widersprechen.

Ohnehin verstößt die Einschaltung eines Inkassobüros bei bereits bestrittener Forderung gegen die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB. Selbst wenn (was sehr unwahrscheinlich ist...) ein Richter urteilen würde, dass die Forderung von gmx rechtmäßig ist, dann wären keine Inkassokosten zu bezahlen.

Die Vertragsanbahnung bei web.de und gmx. de mit den seit Jahren bekannten "Klick-Fallen" ist grob rechtswidrig. Rechtlich bindende Verträge entstehen hieraus nicht.

Folgerichtig hat 1&1 (die Muttergesellschaft...) in den ganzen zehn Jahren, seit es diese alberne Masche gibt, nicht ein einziges Mal gegen einen Nichtzahler vor Gericht geklagt. Und 1&1 hat auch mehrmals Unterlassungsurteile nach Klagen der Verbraucherschutzverbände kassiert. Anschließend wurden dann immer die Seiten nur geringfügig umgestaltet, und es ging dann stets weiter im Text wie eh und je. Das zeigt, was die Firma 1&1 vom deutschen Rechtswesen insgesamt hält.

Das Inkassogedöns darf man schlankweg ignorieren. Gilt auch für böse Anwaltsbriefe. Nur aufpassen, beim Mahnbescheid (gelber Brief vom Amtsgericht): Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht einreichen. Hierzu kreuzt man auf dem beigefügten Formular an: "Ich widerspreche der Forderung insgesamt", unterschreibt und schickt es ans Gericht. Begründen muss man das nicht. Anschließend kann nicht der Gerichtsvollzieher kommen. Wenn die Gegenseite dann immer noch was will, dann sollen sie doch bitteschön Klage einreichen. Machen die aber nicht. Mir ist trotz 10-jähriger Beobachtung der Szene nicht ein einziger Fall bekannt.

Nachtrag:

Augsburger Allgemeine vom 11. Dezember 2013 

 

"GMX TOPMAIL" UND "WEB.DE CLUB" "Glückwunsch": Abzocke-Vorwürfe gegen web.de und gmx.net

Plötzlich "Club-Mitglied" bei web.de und gmx.net: Seit Jahren liegen die Freemail-Anbieter wegen ihrer Geschäftsmethoden im Clinch mit Verbraucherschützern. Nun gibt es neue Vorwürfe. Von Stefan Drescher

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"Offene Forderung, Sperrung ihres WEB.DE-Zugangs": Die 1&1 Mail & Media GmbH pflegt gegenüber ihren Kunden einen klaren Tonfall.Foto: AZ (Screenshot)

"Herzlichen Glückwunsch" oder "Unser Dankeschön": Nutzer von web.de und gmx.net kennen diese Worte. Zu Jubiläumstagen, Geburtstagen oder Weihnachten warten die Freemail-Anbieter regelmäßig mit tollen Belohnungen auf. Das Geschenk: Premium-Vorteile für einen gewissen Zeitraum, wie etwa ein erweitertes Postfach und ein größeres Speichervolumen. Die Überraschung kommt dann unter Umständen drei bis vier Monate später - in Form einer Rechnung.

"Web.de Club": Kritik von Verbraucherschützern

Streitpunkt: Bei den Geschenk-Aktionen handelt es sich um Verträge - etwa die WEB.DE Club Mitgliedschaft - die nach einer bestimmten Zeit kostenpflichtig werden und in eine deutlich längere Mindestlaufzeit übergehen. Darüber, sowie die Konditionen, die meist nur in Klammer oder unter einem Sternchen-Verweis angeführt wurden, seien Nutzer aber hinweggetäuscht worden, so die Verbraucherschützer.

Mit ihren Abmahnungen erzielte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in den vergangenen Jahren immer wieder Erfolge - wenn auch oft mit wenig befriedigendem Ergebnis. „In allen fünf Fällen musste erst geklagt werden. Entweder wurde 1&1 durch Gerichtsurteil gezwungen oder gab nach Klageerhebung eine entsprechende Unterlassungserklärung ab. In der Regel wurde dann die Aufmachung der Werbung nur geringfügig geändert", so Bianca Skutnik, Referentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

2012 sprang der deutsche Gesetzgeber den Verbraucherschützern in dem Hase-und-Igel-Spiel bei - mit der Einführung der so genannten "Button-Lösung". Seither sind Vertragsabschlüsse im Internet an genaue Vorgaben gebunden, wie etwa die Bestätigung  über eine klar hervorgehobene "Kaufen"-Schaltfläche. Die entsprechenden Vorgaben - die man ausdrücklich begrüße - erfülle man aktuell vollumfänglich, heißt es von 1&1.

Nutzer erstaunt über Rechnung für "WEB.DE Club" und "GMX Topmail"

Allerdings: Nach wie vor gibt es Beschwerden von Nutzern - das bestätigen sowohl Bianca Skutnik als auch ein Blick ins Internet. Wer bei Google den Suchbegriff "1&1 Mail & Media GmbH" eingibt, erhält auf Platz eins der Trefferliste unzählige Foreneinträge jüngeren Datums mit den Schlagworten "Hilfe", "Mahnung", "Abzocke".

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Abzocke-Vorwürfe gegenüber 1&1 Mail & Media GmbH

Auch bei der Verbraucherzentrale ist diese neue Form der Beschwerden gut bekannt - und man ist alarmiert. "Das eröffnet gänzlich neue Dimensionen", so Verbraucherschützerin Skutnik. "Sollten hier inzwischen Forderungen erhoben werden, obwohl 1&1 weiß, dass gar kein ordnungsgemäßer Vertragsabschluss gegeben war, sind wir in einem strafrechtlichen Grenzbereich zum versuchten Betrug".

Bei 1&1 macht man zu den neuen Beschwerden auch auf explizite Nachfrage unserer Redaktion keine Angaben und verweist stattdessen auf Altfälle.

Abofallen im Internet: Das sind Ihre Rechte, dort finden Sie Hilfe

Verbraucherzentralen raten: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Forderung berechtigt ist, erst einmal nicht zahlen - auch wenn der Gegenüber mit Inkasso und Rechtsanwälten droht. Klären Sie die Sachlage: Das Unternehmen muss den Nachweis erbringen, wann und wie ein Vertrag abgeschlossen wurde.

Hier finden Sie Hilfe: Unterstützung und Aufklärung bieten Ihnen dabei die Verbraucherzentralen. Dort können Sie sich beraten lassen und erhalten unter anderem Musterschreiben, mit denen Sie sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen können.

Rechtslage: Seit August 2012 soll ein neues Gesetz Verbraucher vor Abofallen im Internet schützen. Festgeschrieben wurde dort die so genannte "Button-Lösung": Verbraucher müssen einen kostenpflichtigen Vertrag vor Abschluss mit einem Klick auf eine Schaltfläche bestätigen, die mit "Kaufen" oder einer ähnlichen Wortwahl beschriftet ist.Fehlt die Beschriftung des Buttons, ist der Vertrag nichtig. Unternehmen oder Anbieter haben dann keine Möglichkeiten, Forderungen geltend zu machen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass alle wesentlichen Konditionen eines Vertrags, wie Mindestlaufzeit und Preis, unmittelbar und deutlich hervorgehoben vor dem Button angezeigt werden.

Quelle:  http://www.augsburger-allgemeine.de/digital/Glueckwunsch-Abzocke-Vorwuerfe-gegen-web-de-und-gmx-net-id27927777.html